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Strafbar ist nur das Verwenden der Kriegsflagge des dritten Reiches mit der Version des ab 1935 verwendeten Hakenkreuzes.
In manchen Bundesländern kann :rolleyes: das Tragen der anderen Reichskriegsflaggen eine Ordnungswidrigkeit sein. Bei uns in Erfurt z.B. legt das Ordnungsamt vor einer Demo fest, ob sie erlaubt sind oder nicht.
Hier muß eindeutig eine bundeseinheitliche Regelung her!
Nö, die ist von vor 1935 und nicht verboten. Viele verändern die Flaggen auch ein bisschen, um der Justiz ein Schnippchen schlagen zu wollen. :rolleyes:
Aber ob die Flaggen letztendlich da hängen dürfen, wo sie sind, müßte man mal beim zuständigen Ordnungsamt erfragen.