Können Heilpraktikerrechnungen den Elternunterhalt senken?

Daniela

Gehört zum Inventar
Hallo,

wir zahlen seit knapp 2 Jahren Elternunterhalt für meine Schwiegermutter und zwar € 95 im Monat.
Nun ist mein Mann seit gut einem halben Jahr wegen seiner festgestellten Hashimoto Erkrankung, bei dem die Schulmediziner leider nicht helfen können (oder wollen) in Behandlung bei einer Heilpraktikerin.
Deren Rechnungen belaufen sich monatlich auf zwischen 300-500€, die wir bislang aus den Einnahmen und auch Rücklagen finanziert haben.
Leider sind diese nun, auch wegen unvorhergesehener Reparaturen am Auto und Anschaffungen im Haushält wegen defekter Geräte fast aufgebraucht.
Außerdem zahlen wir jeden Monats wegen der Umstellung auf Bio-Produkte gut die Hälfte mehr für Lebensmittel.

Wir fragen uns nun, ob es eine Chance gibt, dass der Elternunterhalt ausgesetzt wird, da dadurch ja definitiv weniger verfügbares Einkommen existiert.
Einzige Chance, die wir aktuell sehen, ist einen Kredit aufzunehmen, aber die Raten müssen ja auch irgendwie getragen werden und den wird das SA sicher nicht anerkenne.
Und wegen der Zahlungen an meine Schwiemu die Hobbys meiner Tochter zu streichen, sehe ich ehrlich gesagt nicht ein:teary:

Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Danke
Daniela
 

Su

Das Luder
Was für einen Nachweis reicht ihr den ein für die Berechnung was ihr zahlen müsst? Heilpraktiker ist ja eine außergewöhnliche Belastung die man steuerlich gelten machen kann, also falls die Grundlage das zu versteuernde Einkommen ist ....
 

Daniela

Gehört zum Inventar
Bislang haben wir keinen Nachweis eingereicht, weil die Festsetzung vor gut 2 Jahren war und die HP-Rechnungen erst seit gut 7 Monaten anfallen.
Heißt also, wir könnten dadurch eine Neuberechnung anstreben, weil die Rechnungen als außergewöhnliche Belastungen das zu versteuernde Einkommen senken?

Ich wollte eigentlich schon längst mal beim SA angerufen haben, hatte aber Angst, damit schlafende Hunde zu wecken, wenn eh keine Erfolgsaussicht besteht.
 

Nemo

nah am See
Da diese ganze Kiste mit dem Elternunterhalt ziemlich komplex ist und von den Ämtern auch viel falsch gemacht wird, würde ich glaube ich in eurer Situaton mir einmalig einen Anwalt suchen, der sich damit auskennt und mich beraten lassen. Schau mal hier gibt es ein Forum dazu, vielleicht kann man euch dort weiterhelfen:

Elternunterhalt.org

Dort anzurufen könnte im schlimmsten Fall die Behörden auf den Plan rufen und wenn die die Krankheitskosten nicht anerkennen und sein Gehalt durch Gehaltserhöhungen gestiegen ist, dann zahlt ihr womöglich noch mehr...da wäre ich auch vorsichtig...

Liebe Grüße
Sandra
 

Daniela

Gehört zum Inventar
Danke Sandra, das Forum kenne ich, hab da schon viele Tips bekommen.
Aber irgendwie kann ich keinen neuen Beitrag verfassen, obwohl ich eingeloggt bin :augenroll:

Aber da ist ja auch ne Hotline, da rufe ich dann mal an. Oder versuch es vielleicht auch mal über meine Rechtsschutz.
Denn im Moment ist es bei uns so knapp, dass es für einen Anwalt wohl nicht reicht...:heul:
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Prozeßkostenbeihilfe beantragen. Oder zumindest versuchen - hat den Vorteil, dass es dann zu einer Art Vorverhandlung kommt, bei der die Erfolgsaussichten abgeschätzt werden - das klärt oft schon vieles.

Salat
 

Elchen

Aufraffbremse
Habt ihr so ein hohes Einkommen, dass ihr bezahlen müsst? Mein Mann verdient ziemlich gut, aber wir mussten damals für den Schwiegervater nichts bezahlen.
Hier steht einiges interessantes drin.
 

Daniela

Gehört zum Inventar
Ich muss das Thema nochmal hoch holen.

Ist es nicht so, dass beim Selbstbehalt für den Unterhalt unserer Tochter die "Düsseldorfer Tabelle" zugrunde gelegt wird?
Demnach wäre doch mit Stichtag des 12. Geburtstags ein höherer Unterhalt für sie zu berücksichtigen, oder.

Die Festsetzung damals erfolgte zum 01.08.15, da war sie noch 11.
Nun ist sie inzwischen 13 und wir zahlen noch immer denselben Betrag.

Hat es Sinn, das SA darauf aufmerksam zu machen?
Würden die überhaupt rückwirkend zahlen müssen?
 
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