Kindergeld und Unterhaltsvorschuss ab Ausbildungsbeginn?

sandra

the best of 74
Hallo Ihr Lieben,

irgendwie mag google mir nichts Konkretes verraten... :augenroll:

Mein Sohn fängt im Sommer eine Ausbildung an und wird zu dem Zeitpunkt 16 Jahre alt sein. Gibt es ein Formular, was ich bei der Familienkasse einreichen muss, um weiterhin Kindergeld zu beziehen oder reicht da der Ausbildungsvertrag in Kopie?

Außerdem bekommt er noch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt - ist das richtig, dass der aber direkt mit Ausbildungsbeginn wegfällt? Ich meine, das mal irgendwo gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr.

Liebe Grüße

Sandra
 

Mamazicke

Marmeladenzicklein
Kindergeld gibt es bis 18 Jahre auch ohne Vorlage von irgendwas. Da brauchst du nix einreichen. Da musst du erst aktiv werden, wenn er 18 wird und dann den Vertrag einreichen.
 

Mamazicke

Marmeladenzicklein
Und beim Unterhaltsvorschuss gilt doch seit 2017 das gleiche... Da bekommen auch alle Kinder bis 18 den Unterhaltsvorschuss und erst dann muss man aktiv werden.

So ist es jedenfalls, was ich so weiß.
 

Little Rocker

die ein Krönchen trägt
II. d) …wenn Ihr Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht:
Für Kinder in Ausbildung und Arbeit oder mit Vermögen kann sich der Anspruch auf Unter-
haltsvorschuss verringern oder ganz entfallen. Eigene Einnahmen aus
Vermögenseinkünften, Arbeit oder einem Ausbildungsverhältnis werden zur Hälfte auf den
Unterhaltsvorschuss angerechnet, nachdem bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit
ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrages und bei Auszubildenden zusätzlich 100 Euro
ausbildungsbedingter Aufwand abgezogen wurden. Grundlage ist hier für Einnahmen aus
nichtselbständiger Arbeit die Lohn- und Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers für den
jeweiligen Monat und für alle anderen Einnahmen der Zufluss im jeweiligen Monat.
Wenn das Kind neben der Ausbildung oder neben einem freiwilligen sozialen oder ökologi-
schen Jahr oder einem vergleichbaren Dienst zusätzlich arbeitet, werden die Einkünfte aus
dieser Arbeit nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.

Das hab ich grad zum Unterhaltsvorschuss gefunden... Danach müsstest du den Vertrag und Lohnabrechnung einreichen.
 

Conny

Mrs. Snape
Kindergeld gibts bis 18. Dann bekommst ein Schreiben und falls er dann noch in der Ausbildung ist musst das ausfüllen und den Vertrag mit dazu dann gibts Kindergeld bis Ausbildungsende.
Dem Jugendamt musst Bescheid geben mit Ausbildungsvertrag und erstem Gehaltszettel dann berechnen die ob er noch was bekommt oder es ganz weg fällt. Jenachdem wieviel er dann verdient.
LG Conny

P S. Herzlichen Glückwunsch zur Ausbildung!
 

Su

Das Luder
Hallo Sandra,

wurde ja schon alles gesagt. Aber Glückwunsch zur Ausbildung was wird er machen?

Lg
Su
 

sandra

the best of 74
Ihr Lieben, danke... Also gibts das Kindergeld weiter ohne dass ich bis zum 18. Lebensjahr etwas machen muss und UVG wird vermutlich dann wegfallen, da er im 1. Lehrjahr schon 900 Euro verdient.

@Su: Er macht eine Ausbildung bei der Deutschen Bahn als Fahrdienstleiter. Er beschäftigt sich intensiv schon seit Jahren mit dem öffentlichen Nahverkehr (so wie andere Zocken und was weiß ich was spielen so hängt er Stunden am PC und erstellt Fahrpläne und Liniennetze, kennt alle möglichen Busfahrer inkl. deren Schichten hier im Umkreis etc... ) und hat sogar seine Präsentationsprüfung (das ist ein Teil seines Realschulabschlusses) darüber gehalten und dafür eine 1 bekommen. Er ist da echt mit Leib und Seele dabei - auch wenn es mich oft richtig nervt, weil es seit Jahren kaum ein anderes Thema gibt. Ich würde mich viel lieber über ganz alltägliche Dinge mit ihm unterhalten anstatt über Buspläne oder welcher Busfahrer, wann geatmet hat... :grins: Aber ich bin einfach nur froh, dass er so einen tollen Ausbildungsplatz bekommen hat und das Thema Schule - zumindest in der jetzigen Form - endlich bald ein Ende hat. Ich weißt nicht, wieviele graue Haare mir während seiner Schulzeit schon gewachsen sind.. :umfall:;)

LG Sandra
 
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