B
bea31
Hallo ihr Lieben,
sind hier vielleicht Rechtsanwälte-,innen unter euch oder jemand der ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Brauche dringend einen Rat.
Also mein Mann und ich sind verheiratet und haben 2 Kinder (7Monate). Mein Mann hat ein uneheliches Kind das bei seiner verheirateten Mutter wohnt und zahlt dafür regelmäßig Unterhalt. Nun soll dieser neu berechnet werden, da wir selber in diesem Jahr 2 Kinder bekommen haben. Nun möchte das Jugendamt, das die Beistandschaft für das Kind meines Mannes übernommen hat, auch meine Einkünfte wissen, bzw. ob ich in einem Arbeitsverhältnis stehe, wie hoch mein Erziehungsgeld ist etc. Ich weiß das ich mit Zahlungsverpflichtungen meines Ehemannes, die vor der Ehe entstanden sind und auch mit dem Unterhalt nichts zu tun habe. Auch reicht unser gesamtes Einkommen auch gerade so um über die Runden zu kommen und das Kindergeld sowie das Erziehungsgeld wird für unsere beiden Kinder benötigt. Meine Fragen sind jetzt:
1. Will das Jugendamt das jetzt nur der Formalität halber wissen.
2. Bin ich zur Auskunft verpflichtet und
3. muss unser Einkommen, bzw. das Erziehungsgeld, das ja mir zusteht, da ich Erziehungsurlaub genommen habe und das gerade jetzt für meine beiden Kinder ausreicht, auch noch mit in die Neuberechnung des anderen Kindes miteinfließen??
Für Eure Rückantworten wäre ich sehr dankbar.
LG Bea
Für den Weg des Lebens braucht man bequeme Schuhe.
sind hier vielleicht Rechtsanwälte-,innen unter euch oder jemand der ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Brauche dringend einen Rat.
Also mein Mann und ich sind verheiratet und haben 2 Kinder (7Monate). Mein Mann hat ein uneheliches Kind das bei seiner verheirateten Mutter wohnt und zahlt dafür regelmäßig Unterhalt. Nun soll dieser neu berechnet werden, da wir selber in diesem Jahr 2 Kinder bekommen haben. Nun möchte das Jugendamt, das die Beistandschaft für das Kind meines Mannes übernommen hat, auch meine Einkünfte wissen, bzw. ob ich in einem Arbeitsverhältnis stehe, wie hoch mein Erziehungsgeld ist etc. Ich weiß das ich mit Zahlungsverpflichtungen meines Ehemannes, die vor der Ehe entstanden sind und auch mit dem Unterhalt nichts zu tun habe. Auch reicht unser gesamtes Einkommen auch gerade so um über die Runden zu kommen und das Kindergeld sowie das Erziehungsgeld wird für unsere beiden Kinder benötigt. Meine Fragen sind jetzt:
1. Will das Jugendamt das jetzt nur der Formalität halber wissen.
2. Bin ich zur Auskunft verpflichtet und
3. muss unser Einkommen, bzw. das Erziehungsgeld, das ja mir zusteht, da ich Erziehungsurlaub genommen habe und das gerade jetzt für meine beiden Kinder ausreicht, auch noch mit in die Neuberechnung des anderen Kindes miteinfließen??
Für Eure Rückantworten wäre ich sehr dankbar.
Für den Weg des Lebens braucht man bequeme Schuhe.
