Isabella
Schneller Klickfinger
Ich habe nun mal eine Frage, die mir einfach nicht aus dem Kopf geht.
Die Sachlage ist die...
Eine Bekannte von mir ist geschieden und soll an Ihren Ehemann Unterhalt zahlen. Plötzlich wurde das Konto gesperrt und auf Nachfrage erklärte man Ihr das eine Kontopfändung eingegangen wäre. Nun ist es aber so, das das Konto einen viel höheren Geldbetrag aufwies als der angebliche Unterhaltsrückstand.
Nun meine Frage, wenn doch der Guthabenbetrag auf dem Konto um ein vielfaches höher ist, als der Pfändungsbetrag, darf die Bank so einfach das gesamte Konto zumachen und nicht mal mehr die Überweisungen für Miete und soweiter vornehmen? Sie kann sich jedesmal nicht mal mehr Ihre Medikamente holen und muss nun sogar die Gerichtskosten, der Scheidung, auf einmal zahlen, weil halt keine Abbuchungen mehr vorgenommen wurden.
Dürfen die Banken sich das so einfach machen?
Wäre schön wenn jemand von sowas Ahnung hätte.
LG
Tanja
Die Sachlage ist die...
Eine Bekannte von mir ist geschieden und soll an Ihren Ehemann Unterhalt zahlen. Plötzlich wurde das Konto gesperrt und auf Nachfrage erklärte man Ihr das eine Kontopfändung eingegangen wäre. Nun ist es aber so, das das Konto einen viel höheren Geldbetrag aufwies als der angebliche Unterhaltsrückstand.
Nun meine Frage, wenn doch der Guthabenbetrag auf dem Konto um ein vielfaches höher ist, als der Pfändungsbetrag, darf die Bank so einfach das gesamte Konto zumachen und nicht mal mehr die Überweisungen für Miete und soweiter vornehmen? Sie kann sich jedesmal nicht mal mehr Ihre Medikamente holen und muss nun sogar die Gerichtskosten, der Scheidung, auf einmal zahlen, weil halt keine Abbuchungen mehr vorgenommen wurden.
Dürfen die Banken sich das so einfach machen?
Wäre schön wenn jemand von sowas Ahnung hätte.
LG
Tanja