Kennt sich jemand aus mit Kontopfändung?

Isabella

Schneller Klickfinger
Ich habe nun mal eine Frage, die mir einfach nicht aus dem Kopf geht.

Die Sachlage ist die...

Eine Bekannte von mir ist geschieden und soll an Ihren Ehemann Unterhalt zahlen. Plötzlich wurde das Konto gesperrt und auf Nachfrage erklärte man Ihr das eine Kontopfändung eingegangen wäre. Nun ist es aber so, das das Konto einen viel höheren Geldbetrag aufwies als der angebliche Unterhaltsrückstand.
Nun meine Frage, wenn doch der Guthabenbetrag auf dem Konto um ein vielfaches höher ist, als der Pfändungsbetrag, darf die Bank so einfach das gesamte Konto zumachen und nicht mal mehr die Überweisungen für Miete und soweiter vornehmen? Sie kann sich jedesmal nicht mal mehr Ihre Medikamente holen und muss nun sogar die Gerichtskosten, der Scheidung, auf einmal zahlen, weil halt keine Abbuchungen mehr vorgenommen wurden.
Dürfen die Banken sich das so einfach machen?

Wäre schön wenn jemand von sowas Ahnung hätte.

LG
Tanja
 
B

bea31

AW: Kennt sich jemand aus mit Kontopfändung?

Hallo Tanja,

da ist ja anscheinend schon vieles vorausgegangen. Mahnungen, Aufforderung zur Zahlung des Unterhaltes etc. Ein Urteil liegt dem Ehemann auch vor. Danach ist die geschiedene Ehefrau zur zahlung des Unterhalts verpflichtet worden. Da sie dem nicht nachgekommen ist, wurde die Pfändung beantragt. Also in diesem Fall die Pfändung des Kontos. D,h. das Konto ist für sie gesperrt. Die Bank hat die Auflage nicht an die Schuldnerin sozusagen zu zahlen. Das ist erstmal so. Man muss dann bei dem Gericht melden und dem Gläubiger melden und die Sachlage vortragen. Wenn der geschuldete Betrag gezahlt werden kann oder auch Teilweise kann man dies wieder rückgängig machen. z.B. Wenn dem Schuldner nichts mehr zum leben bleibt etc. Erst einmal ist die Pfändung wirksam. Am besten ist es in diesem Fall sich wohl auch wieder einen ANwalt zu suchen.

Liebe Grüsse Bea
 

Miriam78

Familienmitglied
AW: Kennt sich jemand aus mit Kontopfändung?

Schließe mich Bea an. Das passiert nicht von heute auf morgen.

Man kann sich vom Amtsgericht einen Teil für Lebenshaltung "Freistellen" lassen, genauso wie Kindergeld etc unpfändbar sind.

Was ich nicht verstehe ist das mit dem Kontostand. Warum hat die Bank nicht einfach den Betrag abgeführt - das wars? Oder ist es doch nicht soviel mehr, als daß man vom Rest die Lebenshaltung bestreiten könnte?

Aber das sind Fragen, die die Bank wie auch der Gläubiger beantworten können!

Mal ganz davon abgesehen, daß ich nicht verstehe, warum man den Unterhalt nicht zahlt, wenn man das Geld hat.
 

Isabella

Schneller Klickfinger
AW: Kennt sich jemand aus mit Kontopfändung?

Mal ganz davon abgesehen, daß ich nicht verstehe, warum man den Unterhalt nicht zahlt, wenn man das Geld hat.
Oh man, wenn ich das erlären würde, könnte das den Rahmen hier sprengen.
Allerdings war es, soweit ich weiss so, dass Sie den Unterhalt schon bezahlt hat, allerdings hat Sie vor kurzem angefangen auf 400€ Basis zu arbeiten ( die Frau erhält Frührente ) und der Ex- Mann hat davon erfahren und ist der Meinung gewesen, ihm würde nun auch mehr zustehen. Diesen Betrag, rückwirkend errechnet, hat er gleich über eine Pfändung eingetrieben. Ob nun etwas in dieser Richtung vorher gekommen ist, weiss ich nicht so genau. Ich weiss nur, das Sie das Geld hierfür anderweitig auftreiben muste, es bar einzahlen muste, 1 Woche lang regelrecht darum kämpfen muste, das das Konto wieder frei gemacht wird um den Leuten, von denen Sie das Geld geliehen hatte sofort wieder zu geben. Und ich weiss 100% das genügend auf dem Konto war, hab die Auszüge gesehen.
Das ist es ja was ich absolut nicht verstehen kann.
 

Tanja

Gehört zum Inventar
AW: Kennt sich jemand aus mit Kontopfändung?

Diesen Betrag, rückwirkend errechnet, hat er gleich über eine Pfändung eingetrieben.

So einfach geht das aber auch nicht, auch ihr Ex muss den Weg der normalen Einforderung gehen, sprich Mahnungen etc.

Und die Bank kann in dem Fall nicht mal was dafür, weil sie verpflichtet ist, der Pfändung Folge zu leisten, ausserdem darf sie auch nicht, trotz Guthaben, einfach über das Konto verfügen.

Ich rate immer in so einem Fall, mit der Bank und dem Gläubiger sprechen!!!
 
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