sonnenblume
Schlumpfine
AW: Kaffeekränzchen Teil 2 
Weil es in der Vergangenheit des öfteren vorkam, dass die Firma die Nennung des Markennamens als Markenrechtsverletzung deutete und eine ganze Armada von Anwälten auf unschuldige Hausfrauen los schickte.
Rechtlich gesehen haben sie damit sogar Recht
.
Den Markennamen darf (eigentlich) nur derjenige nennen, der entweder die entsprechende Lizenz für dieses Produkt besitzt oder ein autorisierter Händler ist.
Heißt: Verkaufe ich einen Mercedes, bin ich rechtlich nicht befugt, den Markennamen zu nennen. Ich müsste schreiben: Ein großes Auto mit Stern auf der Motorhaube
.
Weil es in der Vergangenheit des öfteren vorkam, dass die Firma die Nennung des Markennamens als Markenrechtsverletzung deutete und eine ganze Armada von Anwälten auf unschuldige Hausfrauen los schickte.
Rechtlich gesehen haben sie damit sogar Recht
. Den Markennamen darf (eigentlich) nur derjenige nennen, der entweder die entsprechende Lizenz für dieses Produkt besitzt oder ein autorisierter Händler ist.
Heißt: Verkaufe ich einen Mercedes, bin ich rechtlich nicht befugt, den Markennamen zu nennen. Ich müsste schreiben: Ein großes Auto mit Stern auf der Motorhaube
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und bei den Windeln kommt es drauf an, manchmal sage ich Windel, manchmal sag ich Pampi... womit ich ja nichtmal das Gesetz übertrete, immerhin heißt der Markenname ein wenig anders, ne
- allerdings ist es, nehme ich mal an, auch rechtlich ein Unterschied, ob man den Namen sagt oder schreibt :???: . Aber die zumeist dämliche Werbung glotzen sollen wir dann doch wieder alle :ochne: