P
Paulchen
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen? Ich habe einen Auftrag im Januar angenommen, bei dem ich von Anfang an Bauchweh hatte, denn mein Gefühl sagte mir, dass der Auftraggeber unseriös ist. Aber wie es so ist: Ich brauchte das Geld und habe die Leistung erbracht. Die erste Rechnugn wurde auch brav bezahlt, die zweite nicht. Das Zahlungsziel war 10 Tage nach Rechnungserhalt (25. Mai).
Nun zahlt der Auftraggeber nicht. Wir haben bereits eine Zahlungserinnerung verschickt, ich hab persönlich angerufen und eine schriftliche Mahnung nun verschickt. Der Auftraggeber hat daraufhin einen schlechtgelaunten Anruf hinterlassen auf dem AB, die Rechnung sei falsch. Auf meinen Rückruf heute weigerte er sich mit mir (weder heute noch später) zu sprechen.
Nun habe ich ihm schriftlich eine letzte Frist bis Ende der Woche gesetzt und werde dann entweder Inkassounternehmen oder RA einschalten. Ich weiss dass der Kunde zahlungsfähig ist und wir sind dank unserer AGB (die wir extra für diesen Auftrag entworfen hatten) abgesichert, zudem tritt § 286 BGB in Kraft.
Eigentlich will ich den Mist gar nicht, aber der Typ wird andererseits nicht zahlen. Was sehr bedauerlich ist, ist, dass er den Vermittler des Auftrags mit in die Sache hineinzieht. Da dieser auch Forderungen bei ihm offen hat, ist es natürlich für denjenigen ein Spießrutenlaufen.... *seufz*
Hat jemand damit Erfahrung? Was meint ihr: Erst mal RA oder gleich Inkasso? Ach ich bin voll genervt, wegen 600 Euro. Am liebsten würde ich das Ganze einfach vergessen, lohnt sich der Nervenkrieg nicht. Andererseits sehe ich das gar nicht ein, dass ich mir den Sch... gefallen lassen soll. Der Auftraggeber ist allerdings aus dem "Bahnhofsviertel", bin sehr gespannt, was der sich noch einfallen lässt...
Was meint ihr?
Katja, entnervt und sauer
vielleicht kann mir hier jemand helfen? Ich habe einen Auftrag im Januar angenommen, bei dem ich von Anfang an Bauchweh hatte, denn mein Gefühl sagte mir, dass der Auftraggeber unseriös ist. Aber wie es so ist: Ich brauchte das Geld und habe die Leistung erbracht. Die erste Rechnugn wurde auch brav bezahlt, die zweite nicht. Das Zahlungsziel war 10 Tage nach Rechnungserhalt (25. Mai).
Nun zahlt der Auftraggeber nicht. Wir haben bereits eine Zahlungserinnerung verschickt, ich hab persönlich angerufen und eine schriftliche Mahnung nun verschickt. Der Auftraggeber hat daraufhin einen schlechtgelaunten Anruf hinterlassen auf dem AB, die Rechnung sei falsch. Auf meinen Rückruf heute weigerte er sich mit mir (weder heute noch später) zu sprechen.
Nun habe ich ihm schriftlich eine letzte Frist bis Ende der Woche gesetzt und werde dann entweder Inkassounternehmen oder RA einschalten. Ich weiss dass der Kunde zahlungsfähig ist und wir sind dank unserer AGB (die wir extra für diesen Auftrag entworfen hatten) abgesichert, zudem tritt § 286 BGB in Kraft.
Eigentlich will ich den Mist gar nicht, aber der Typ wird andererseits nicht zahlen. Was sehr bedauerlich ist, ist, dass er den Vermittler des Auftrags mit in die Sache hineinzieht. Da dieser auch Forderungen bei ihm offen hat, ist es natürlich für denjenigen ein Spießrutenlaufen.... *seufz*
Hat jemand damit Erfahrung? Was meint ihr: Erst mal RA oder gleich Inkasso? Ach ich bin voll genervt, wegen 600 Euro. Am liebsten würde ich das Ganze einfach vergessen, lohnt sich der Nervenkrieg nicht. Andererseits sehe ich das gar nicht ein, dass ich mir den Sch... gefallen lassen soll. Der Auftraggeber ist allerdings aus dem "Bahnhofsviertel", bin sehr gespannt, was der sich noch einfallen lässt...
Was meint ihr?
Katja, entnervt und sauer
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