Höhe der Mietminderung bei Wasserschden, feuchte Wände, kein Bad

Mischa

Administrator
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Moderatorin
Wer kennt sich aus? Wir haben seit 3 Jahren Probleme mit unserem Bad und dem benachbarten Zimmer. Nach erfolglosen, provisorischen Maßnahmen stellte sich nun raus, dass über Jahre Wasser von der Duschamatur unter den Estrich gesickert ist und im Nachbarzimmer die Wande feucht und verschimmelt sind.

Nun wird endlich saniert aber das einzige Badezimmer im Haus und das Nachbarzimmer sind unbenutzbar unser Großer musste vorübergehend ausziehen. Die Trockengeräte sorgen dabei für eine unüberhörbare Geräuschkulisse. Voraussichtliche Dauer 14 Tage.

Hat jemand von euch mit so einem Fall Erfahrung und weiß in welcher Höhe man die Miete kürzen darf? Im Internet finde ich immer nur Einzelschäden, werden die dann summiert?

Sonnige Grüße vom Feuchtbär
 

Steffie

Neugieriges Luder
AW: Höhe der Mietminderung bei Wasserschden, feuchte Wände, kein Bad

Hm, ich würd ja sagen Mieterschutzbund fragen, abba da muss man ja Mitglied sein :(
 

hexlein

immer da wo´s brennt
AW: Höhe der Mietminderung bei Wasserschden, feuchte Wände, kein Bad

Du kannst beim Mieterbund fragen, aber da läuft es auf keine Kürzung raus ... die fordern dies und das und jenes an und kürzen kannst du am Ende nicht bei uns war es ähnlich und sowas von frustrierend.

Sorry ist wohl leider keine Hilfe, aber leider Tatsache .... die werden Dir sagen "Es wird was gemacht also sei froh und geh da durch" .... so war es bei uns ....
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Höhe der Mietminderung bei Wasserschden, feuchte Wände, kein Bad

Ich hab auch keine Ahnung, würde auch zu Mieterschutzbund oder Mieterhilfe tendieren, da kann man am gleichen Tag noch den Mitgliedsantrag stellen, dann passt das schon!


:winke:
 

aurea

Goldstück
AW: Höhe der Mietminderung bei Wasserschden, feuchte Wände, kein Bad

Jepp - Einzelschäden summieren!

gerade wenn es euer einzigstes Bad ist, darf die Mietkürzung auch etwas höher ausfallen. Das Zimmer einfach auf die Gesamt-m² umrechnen und abziehen.

Ich weiß allerdings nicht wie es mit einer nachträglichen Minderung aussieht, wir haben immer nur kürzen müssen wenn gar nix passiert ist...ggf würde ich am Folgemonat kürzen - aber bring das lieber nochmal in Erfahrung

Auf hoffentlich baldige Ruhe und 2 schicke Zimmer :prima:


LG Tina
 

Mischa

Administrator
Mitarbeiter
Moderatorin
AW: Höhe der Mietminderung bei Wasserschden, feuchte Wände, kein Bad

Also Mietminderung steht schon zu, da gibt es wohl auch Gerichtsurteile, dass steht auch für den Vermieter außer Frage. Nur wo trifft man sich? Und schick, ja das wäre schön nur als Vermieter hat man da eher andere Kriterien.

Danke für eure Hilfe, wenn noch jemand was dazu beitragen kann immer zu :)
 

Jaspis

Golden Girl
AW: Höhe der Mietminderung bei Wasserschden, feuchte Wände, kein Bad

Mein Tipp: Eurem zuständigen Mieterverein beitreten. Und so diesbezüglich und auch andersbezüglich immer gut abgesichert sein :)

:winke: J.
 
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