hilfe!notarielle beglaubigung eines ausländ. dokuments

J

Jea

AW: hilfe!notarielle beglaubigung eines ausländ. dokuments

*verwundert bin*

Handelt es sich denn dabei um ein Land der europäischen Gemeinschaft oder nciht?

Ich kenne solche Probleme nur mit Dokumenten, die man für afrikanische Gerichte übersetzen lassen muß bzw. umgekehrt. afrikanische Dokumente, die für dt. Gericht übersetzt werden.

Mit sowas darf ich mich ja andauernd rumärgern.

Lg,
Jea
 
G

gretel

AW: hilfe!notarielle beglaubigung eines ausländ. dokuments

Mama von Bouba hat gesagt.:
Aber viele Notare wissen echt nicht, was sie eigentlich beurkundigen sollen. :-?
Erkundige dich am besten beim Bundesverwaltungsamt in Koeln, die koennen dir darueber ganz genaue Auskunft geben.
den eindruck habe ich auch. :-?
danke.:) das BVA ist noch eine idee.

@jea: leider ist es kein eu-land.:-? das würde vieles vereinfachen, glaube ich.
 
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