G
gretel
hilfe!!! notarielle beglaubigung eines ausländ. dokuments
hallo!
gibt es hier notarinnen o. notargehilfinnen????
wir haben folg. problem:
wir müssen für ein ausländisches gericht ein deutsches dokument übersetzen lassen, das meine schwiemu unterschreiben muss. dieses in eine andere sprache übersetzte dokument muss dann auch von ihr unterschrieben werden. und das dann wiederum muss von einem notar beglaubigt werden. erst dann erkennt das gericht im ausland das dokument an.
nun haben wir dies getan. die übersetzung nahm eine bei einem deutschen gericht zugelassene übersetzerin vor.
der notar allerdings sagt, dass er seine beglaubigung nur unter das deutsche dokument setzen kann, nicht unter das übersetzte, weil er das nicht lesen kann, weil er dieser sprache nicht mächtig ist.
er hat dann die übersetzung mit dem von ihm beglaubigten deutschen dokument zusammengeheftet (mit dieser hier üblichen heftung und einem schwarz-rot-goldenen faden, wie es auch bei gesellschafterverträgen etc. gemacht wird).
dies erkennt aber eben das ausländ. gericht auch nicht an. die wollen die beglaubigung des notars ausschließlich auf dem in ihre sprache übersetzten und von der schwiemu unterzeichneten dokument.
wer hat einen tip für uns, was wir noch machen können. hat der notar recht? beglaubigt er denn nicht eigentlich nur, dass die person, die unterschrieben hat, sich ihm gegenüber als die richtige person ausgewiesen hat????
wir befinden uns jetzt in einem teufelskreis, dass der eine dies sagt und der andere das. nur damit kommen wir nicht weiter.
wir haben jetzt im netz den unterschied zw. amtlicher und öffentlicher beglaubigung gefunden. scheinbar ist es die öffentliche beglaubigung, die genau die geforderte variante ist.
warum lehnt der notar diese variante ab?
hallo!
gibt es hier notarinnen o. notargehilfinnen????
wir haben folg. problem:
wir müssen für ein ausländisches gericht ein deutsches dokument übersetzen lassen, das meine schwiemu unterschreiben muss. dieses in eine andere sprache übersetzte dokument muss dann auch von ihr unterschrieben werden. und das dann wiederum muss von einem notar beglaubigt werden. erst dann erkennt das gericht im ausland das dokument an.
nun haben wir dies getan. die übersetzung nahm eine bei einem deutschen gericht zugelassene übersetzerin vor.
der notar allerdings sagt, dass er seine beglaubigung nur unter das deutsche dokument setzen kann, nicht unter das übersetzte, weil er das nicht lesen kann, weil er dieser sprache nicht mächtig ist.
er hat dann die übersetzung mit dem von ihm beglaubigten deutschen dokument zusammengeheftet (mit dieser hier üblichen heftung und einem schwarz-rot-goldenen faden, wie es auch bei gesellschafterverträgen etc. gemacht wird).
dies erkennt aber eben das ausländ. gericht auch nicht an. die wollen die beglaubigung des notars ausschließlich auf dem in ihre sprache übersetzten und von der schwiemu unterzeichneten dokument.
wer hat einen tip für uns, was wir noch machen können. hat der notar recht? beglaubigt er denn nicht eigentlich nur, dass die person, die unterschrieben hat, sich ihm gegenüber als die richtige person ausgewiesen hat????
wir befinden uns jetzt in einem teufelskreis, dass der eine dies sagt und der andere das. nur damit kommen wir nicht weiter.
wir haben jetzt im netz den unterschied zw. amtlicher und öffentlicher beglaubigung gefunden. scheinbar ist es die öffentliche beglaubigung, die genau die geforderte variante ist.
warum lehnt der notar diese variante ab?
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