Hat man ein Recht auf Strassenlampen?

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
AW: Hat man ein Recht auf Strassenlampen?

@Tulpinchen, normalerweise wird der Verkäufer vom Notar in diese Richtung hin befragt und es wird im Kaufvertrag aufgenommen, wer diese Kosten zutragen hat.
Wir haben in unserem Vertrag festgehalten, das evtl. noch kommende Kosten (für schon getätigte Ausbesserungen/Anlagen ....) vom Verkäufer zu tragen sind :)

Nur Dinge, die aber Kaufdatum erneuert und neu erbaut werden sind auf unsere Kappe zu nehmen :)

LG Silly
 
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