AW: Hat man ein Recht auf Strassenlampen?
@tulpinchen du mußt zb. auch deinen anteil bezahlen wenn durch deinen ort ne Bundesstrasse geht. weil ich hatte da mal nen gespräch bei uns mit der "Kreisstrassenmeisterei" die halt für die Bundesstrassen zuständig sind und die sagten:
"In nem Ort mit normalen gelben Ortsschild ist für die Strasse und und alles was mit der instandhaltung der Strasse zusammenhängt wieder die stadt zuständig, es sei denn der Ort wir mit den kleinen grünen schildern angekündigt.
dh. Obwohl der Bund für Bundesstrassen zuständig ist (ausbau instandhaltung beleuchtung) gibt er diese Pflicht in normalen Ortschaften bzw Städten wieder an die Komune zurück und der blöde Bürger darf halt zb die Restaurierung der Fahrbahn, Strassenbeleuchtung, und sogar die Sanierung der Bürgersteige anteilig nach der Formel
Grundstückslänge in m X Kosten pro m= Spende an die Komune
bezahlebn. Und diese forderungen Verjähren nicht wie normal, sondern garnicht laut aussage unserer Komune
MFG Marc der GG von maimama2003