Hat man ein Recht auf Strassenlampen?

Tulpinchen

goes Hollywood
AW: Hat man ein Recht auf Strassenlampen?

Ich würd trotzdem mal freundlich auf doof bei der Stadt anrufen und mich durchfragen. Meiner Meinung nach hängt es auch davon ab, ob es sich um eine öffentliche Straße handelt.

:winke:
 

maimama2003

Familienmitglied
AW: Hat man ein Recht auf Strassenlampen?

Tulpinchen auch wenn man an ner Hauptverkehrsstrasse Wohnt muß man einen anteil an den kosten zahlen. Gerechnet wir so gesammtkosten auf länge des weges was an Kabel gelegt werden muß mit Strasselaterne (Laternen) und dann haben die sozusagen den "meterpreis" und der wird dann auf die meter die dein Grundstück an der betreffenden stelle lang istumgerechnet
Z:B: 10m Grundstück X 75€ Meterpreis= 750€
 

Tulpinchen

goes Hollywood
AW: Hat man ein Recht auf Strassenlampen?

Och, das wußte ich gar nicht. Dann hab ich also quasi mit meinem Hauskauf auch Teile der hier rumstehenden Laternen gekauft? :verdutz:

:winke:
 

Kristina

Dauerschnullerer
AW: Hat man ein Recht auf Strassenlampen?

Leider ist das so mit den Straßenlampen.

Obwohl ich immer stinksauer bin, wenn ich nachts über den Parkplatz
unserer Stadt-Angestellten lauf um nach Hause zu kommen.
Der Parkplatz ist ausgeleuchtet wie ein Fußballfeld und je näher ich
zu uns komm, desto dunkler wirds...
 

maimama2003

Familienmitglied
AW: Hat man ein Recht auf Strassenlampen?

@tulpinchen du mußt zb. auch deinen anteil bezahlen wenn durch deinen ort ne Bundesstrasse geht. weil ich hatte da mal nen gespräch bei uns mit der "Kreisstrassenmeisterei" die halt für die Bundesstrassen zuständig sind und die sagten:
"In nem Ort mit normalen gelben Ortsschild ist für die Strasse und und alles was mit der instandhaltung der Strasse zusammenhängt wieder die stadt zuständig, es sei denn der Ort wir mit den kleinen grünen schildern angekündigt.


dh. Obwohl der Bund für Bundesstrassen zuständig ist (ausbau instandhaltung beleuchtung) gibt er diese Pflicht in normalen Ortschaften bzw Städten wieder an die Komune zurück und der blöde Bürger darf halt zb die Restaurierung der Fahrbahn, Strassenbeleuchtung, und sogar die Sanierung der Bürgersteige anteilig nach der Formel
Grundstückslänge in m X Kosten pro m= Spende an die Komune
bezahlebn. Und diese forderungen Verjähren nicht wie normal, sondern garnicht laut aussage unserer Komune
MFG Marc der GG von maimama2003:achtung:
 

Tulpinchen

goes Hollywood
AW: Hat man ein Recht auf Strassenlampen?

Jesses Maria...das nenn ich Einsatz! Danke, Marc, Du GG! :)

Kriegt man dafür dann eine separate Rechnung oder worüber wird das abgerechnet?

:winke:
 

Steffie

Neugieriges Luder
AW: Hat man ein Recht auf Strassenlampen?

Ja, ich hab das schon oft gehört, dass Anwohner für Strassen usw. zahlen mussten.
 

maimama2003

Familienmitglied
AW: Hat man ein Recht auf Strassenlampen?

@ Tulpinchen ja da bekommst du ne extra Rechnung Der Komune. Bei uns war es nach 5Jahren, wo unter normalen umständen, wenn man noch keine Rechnung bekommen hat, es sozusagen verjährt wäre.
Da stand dann aber drin weil es ne maßnahme der Öffentlichen Hand gewesen ist würde es nie verjähren.
 
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