hab mal ne frage

prinzessin amely

Familienmitglied
kann man einen verrechnungsscheck auch auf ein konto von jemand anderen einlösen oder muss das konto dem jenigen gehören auf den der scheck ausgestellt ist.darüber sid wir grad am diskutieren.brauch schnell eine antwort.lg simone
 

Alina

Selfie Queen
AW: hab mal ne frage

Echt das hätt ich jetzt gar nicht gedacht??

Aber dann muss doch derjenige auf den das ausgestellt ist ihn auch Einlösen und sagen das es auf das Konto von xy soll...

lg
 

Claudia

glücklich :-)
AW: hab mal ne frage

Ein normaler Verrechnungsscheck kann jeder x-belibige einlösen, egal auf wen der ausgestellt ist. Wenn man den also verliert, hat man eigentlich Pech.

Guck mal:
"http://www.bankstudent.de/downloads/BBL-ZV-4.htm" hat gesagt.:
Barscheck:
Gegen Vorlage wird das Geld ausgezahlt; an jeden Überbringer
Auszahlung nur bei bezogenem Institut
Einreichung bei jedem Kreditinstitut jedoch möglich

Verrechnungsscheck:
Vermerk „Nur zur Verrechnung“
Keine Barauszahlung möglich durch die bezogene Bank
Jeder kann ihn einreichen

Inhaberscheck:
Durch Überbringerklausel ist keine Angabe des Empfängers nötig
Jeder kann diesen Scheck einlösen
Kreditinstitut ist von der Pflicht der Legitimationsprüfung befreit
Übertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe

Orderscheck:
Vermerk des Namen des Scheckempfängers mit dem Vermerk „oder Order“
Roter Streifen am rechten Rand mit der Beschriftung „Orderscheck“
Kreditinstitut hat die Pflicht die Lückenlosigkeit der Indossamentenkette und die Legitimation des Einreichers zu prüfen
Indossament: Rechte des Scheckberechtigten (Indossant) werden an den nächsten Übertragen
Blankoindossament: Unterschrift des Indossanten
Vollindossament: „Für mich an die Order von ...“ Name, Unterschrift; Für mich = Indossant; an die Order von = Empfänger
Orderschecks nur zur Verrechnung
Übertragung erfolgt durch Einigung, Indossament und Übergabe

:winke:
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
AW: hab mal ne frage

Ein normaler Verrechnungsscheck kann jeder x-belibige einlösen, egal auf wen der ausgestellt ist. Wenn man den also
verliert, hat man eigentlich Pech.

da ja festgestellt werden kann, auf welchem Konto er gutgeschrieben wurde ist das Pech doch nicht ganz so groß, ausserdem kann der Aussteller ihn ja sperren lassen.

lg
Bärbel
 
Oben