gilt man immer noch als alleinerziehend?

bula175

Geliebte(r)
Hallo an alle,

ich bin von dem leiblichen Vater meines Sohnes getrennt und leben in Scheidung. Nun habe ich einen neuen Partner, mit dem alles super klappt (vor allem zwischen ihm und Leon) und wir überlegen zusammen zu ziehen.
Bisher war ich alleinerziehend, gehe nur 6 Std / Tag arbeiten und habe daher weniger Elternbeitrag bezahlt als mit meinen Ex zusammen. Wenn ich nun mit meinem neuen Partner zusammen ziehe, wird dann sein Gehalt mit angerechnet beim Ermitteln des Kita Beitrages?
Bin ich dann immer noch alleinerziehend ???. Da es auch nicht sein leibliches Kind ist, finde ich brauch er auch nicht dafür aufkommen (ich möchte mich alleine weiter versorgen und schaff dies ja auch), denn für die Lebensunterhaltungskosten bekomme ich ja Unterhalt von meinem Ex.

Vielen Vielen Dank :winke:
 

mone_1978

Dauerschnullerer
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

Hi!

Soweit ich weiß nicht ganz so pauschal zu beantworten.

Ich glaube es so gelesen zu haben:

Bei Kindergartenplatz und allen Belangen die nur das Kind angeht bleibt man alleinerziehen. Auch vor dem Jugendamt bleibt der Status alleinerziehend.
Allerdings kommt beim Kiga drauf an ob nach Kinderzahl oder nach Einkommen der Beitrag berechnet wird. Wenn nach Einkommen habt ihr dann ein gemeinsames Einkommen weil ihr als Eheähnliche Gemeinschaft geltet und deshalb wird sein Einkommen teils mitberechnet.

Steuerlich bist Du dann nicht mehr alleinerziehend sondern als Einelternfamilie.

Aber wie gesagt das ist ohne Gewähr. Versuch Dich doch mal beim Träger schlau zu machen. Die können es Dir am Genauesten sagen.

lg

Mone
 

midnightlady24

Gehört zum Inventar
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

Ich kwenne es so, dass man, wenn man sich nicht wehrt, immer direkt als "eheänliche Gemeinschaft gesehen wird und somit auch das Gehalt des Partners eingerechnet wird. Das versuchen die meisten "Firmen". Da wird sich oft daran orientiert, wie das Arbeitsamt die Kombination einstuft. Aber dafür findet man auch in den Arbeitsamtregelungen den Punkt, der einem hilft sich zu wehren.

Denn in den Arbeitsamtregelungen steht, dass man als Paar und /oder Familie mit eheänlichem Stand zwar generell als "einstehungsgemeinschaft gesehen wird ( also jeder steht finanziell für den anderen ein ) dieses aber nicht bereits direkt nach dem Zusammenzug so sein muss, sondern eigentlich erst nach 12 Monaten des Zusammenlebens.

Ach was war das für ne blöde Zeit .... für alles wo man evtl finanzielle Unterstützung hätte erhalten können, wurde Mica angerechnet mit dem Wortlaut "eheähnlich" .... aber für alles wo man evtl diesen eheänlichen stand hätte zu seinen Gunsten zu nutzen,war man dann "eheähnlich zu wenig".


Liebe Grüße, Monika
 

BiancaundMilena

Gehört zum Inventar
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

Hallo,
man gilt ab sofort als nicht mehr alleinerziehend, wenn eine Person über 18 Jahren in deinem/eurem Haushalt lebt(auch wenns eine Oma oder so ist). Es macht ungefähr 50-70 Euro netto weniger aus, aber ma hat ja auch weniger Ausgaben...

Ich bin mir da sicher, da ich seit März in die Lohnsteuerklasse 1 rutschte, weil mein Freund bei mir eingezogen ist. Ich habe mich im internet und auch bei der Stadt schlau gemacht...

Ob du dann auch mehr Beitrag in der Kita zahlen mußt, weiß ich nicht.
Da würde ich beim Jugendamt nachfragen.
Dein Ex muß auf jeden Fall weiterhin Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlen, aber keinen Ehegattenunterhalt mehr.

Liebe Grüße
 

Casi

Quak das Fröschlein
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

Wenn ihr zusammenzieht bist du doch nicht mehr allein?! Dementsprechen lebt ihr ja dann in eheähnlicher Gemeinschaft und dementsprechend werden Einnamen und Ausgaben auch behandelt ;) Wenn der Vater des Kindes clever ist kann er sogar seien Unterhalt anpassen lassen ;)
 

fleur

Dauerschnullerer
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

Wenn ihr zusammenzieht bist du doch nicht mehr allein?! Dementsprechen lebt ihr ja dann in eheähnlicher Gemeinschaft und dementsprechend werden Einnamen und Ausgaben auch behandelt ;) Wenn der Vater des Kindes clever ist kann er sogar seien Unterhalt anpassen lassen ;)

Aber nicht vom Kind, oder? Der Unterhalt bleibt, auch wenn die Frau einen neuen Partner hat, oder?
 

mone_1978

Dauerschnullerer
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

ja der Kindesunterhalt bleibt!!!
Da spielt ja das Einkommen des Elternteils bei dem das Kind lebt keinerlei Rolle. Das liest sich ja nur aus der Düsseldorfer Tabelle je nach verdienst des nicht mit dem Kind lebenden Elternteils ab!!!
 

bula175

Geliebte(r)
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

Danke Euch,
vor allem für die schnelle Antworten. Jetzt kann ich den Pfingstmontag damit verbringen mich zu ärgern. Da ich ja für meinen Anteil am Haushaltsgeld selber aufkommen würde und natürlich auch für alle Kosten von Leon, heißt das für mich 12 % vom Nettolohn weg nur für die Kita. Sauerei !!!!
Ich frage mich dann nur, warum meine neue Beziehung (wenn wir zusammen leben) für mich mit aufkommen muss. Jedoch nicht der neue Partner meines Ex. Das ist grrrrrrrrrr :shock: so gemein
 
Oben