Gez

Sonja

Integrationsbeauftragte
:winke:

Sagt mal, wenn man mehr als einen Fernsehapparat hat und z. B. zwei Radios + 1 Autoradio. Wie oft muss man für die Geräte dann zahlen?

Sind die 17 Euro pro Monat der Höchstsatz? Oder multipliziert sich das?

Ich werd da nicht ganz schlau.

Liebe Grüße
 
AW: Gez

Du musst nur einmal pro Haushalt zahlen. Obwohl eigentlich Volljährige Kinder auch zahlen müssten, wenn sie eigene Geräte besitzen, aber nicht, wenn die geräte im gleichen haushalt sind und von Mama und Papa zur Verfügung gestellt werden ;-)
 
AW: Gez

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (seit 1. Juli 2008 281 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

Ja 281€ sind aber ja nu nicht soviel, also ich lag da deutlich drüber, und war nicht grade meistverdienende in der Klasse.

Die, die natürlich kein eigenes Einkommen haben müssen natürlich auch nicht zahlen!
 
AW: Gez

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (seit 1. Juli 2008 281 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

Ja 281€ sind aber ja nu nicht soviel, also ich lag da deutlich drüber, und war nicht grade meistverdienende in der Klasse.

Ja und deshalb müssen die, die über 281 € als Azubis zahlen, so verstehe ich das.
 
AW: Gez

Das ist ja mal interessant.

Wo kann ich das nachlesen bzw. wie kann man das beweisen?

Theoretisch anhand der Rechnung, aber das Fernsehgerät ist schon so alt, da existiert gar keine Rechnung mehr.
 
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