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Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (seit 1. Juli 2008 281 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Ja 281€ sind aber ja nu nicht soviel, also ich lag da deutlich drüber, und war nicht grade meistverdienende in der Klasse.