P
Paulchen
Liebe Beate,
tja, das ist so, dass du es richtig gemacht hast. Denn du stehst vollzeit zur Verfügung. Ansonsten bekommst du die Hälfte von der Hälfte (ich habs direkt aus dem Mund meines Sachbearbeiters gehört ;-). Warum versteh ich auch nicht, macht ja keinen Sinn, weil man arbeitet ja die Hälfte und nicht ein Viertel..... ???????
Und zu Fall zwei. Es ist zwei Jahre her, dass ich in Teilzeit gegangen bin. Das ist ja die Crux an der Sache, dass, wenn du nicht arbeitest während der Elternzeit, das Gehalt von vorher genommen wird. Und wenn du arbeitest, das Gehalt des letzten Jahres, nur wenn du dich schlau gemacht hast wie ich und einen Antrag auf Berücksichtigung besonderer Härte stellst, dann wirst du eingestuft und der Berechnungszeitraum wird verlängert... aber die letzten zwei Jahre sind mit drin.....
Verrückt oder? Und vor allem nicht nachvollziehbar. Also ICH verstehs jedenfalls nicht, aber ich war ja noch nie ein logischer Mensch. )))
Katja
tja, das ist so, dass du es richtig gemacht hast. Denn du stehst vollzeit zur Verfügung. Ansonsten bekommst du die Hälfte von der Hälfte (ich habs direkt aus dem Mund meines Sachbearbeiters gehört ;-). Warum versteh ich auch nicht, macht ja keinen Sinn, weil man arbeitet ja die Hälfte und nicht ein Viertel..... ???????
Und zu Fall zwei. Es ist zwei Jahre her, dass ich in Teilzeit gegangen bin. Das ist ja die Crux an der Sache, dass, wenn du nicht arbeitest während der Elternzeit, das Gehalt von vorher genommen wird. Und wenn du arbeitest, das Gehalt des letzten Jahres, nur wenn du dich schlau gemacht hast wie ich und einen Antrag auf Berücksichtigung besonderer Härte stellst, dann wirst du eingestuft und der Berechnungszeitraum wird verlängert... aber die letzten zwei Jahre sind mit drin.....
Verrückt oder? Und vor allem nicht nachvollziehbar. Also ICH verstehs jedenfalls nicht, aber ich war ja noch nie ein logischer Mensch. )))
Katja