P
Paulchen
"Gerechtes Deutschland für Frauen" Vorsicht, lang
Hallo,
da ich nicht schlafen kann, möchte ich heute nacht einen Beitrag zur gerechten Verteilung von Arbeitslosengeldern schreiben.
Ich habe direkt nach dem Mutterschutz wieder 20 Stunden die Woche gearbeitet. Die Rechtslage (ich hatte mich kundig gemacht wegen Mobbing meines Arbeitgebers) sagte in 2003, dass im Falle einer Kündigung das Alosengeld vom Gehalt VOR der Muschuzeit angerechnet würde (inkl. Incentive bei mir in schwindelerregender Höhe!).
Da mein Chef alles getan hat um mich loszuwerden und ich ihm den Gefallen auch getan habe und im Februar kündigte, stellte ich einen Antrag auf Überbrückungsgeld zwecks Gründung einer Selbstständigkeit. Grundlage für die Zahlung ist die Berechnung des (fiktiven) Alosengeldes. Nun kam der Bescheid. Welch böse Überraschung: Zwar ist mir die "unbillige Härte" anerkannt worden, wonach der Berechnungszeitraum erweitert wurde, aber dennoch werden die letzten beiden Jahre, in denen mein Gehalt deutlich niedriger war, mit berücksichtigt. Das macht pro Monat Zahlung einen Unterschiedsbetrag von ca. 50%, die ich sonst mehr erhalten würde, aus. Die Gesetzeslage, nach der noch in 2004 Mütter nicht benachteiligt werden durften wegen einer Reduzierung der Arbeitszeit, wenn sie auf der Grundlage der Kindererziehung basiert, ist einfach weggefallen. Und das ist ein richtig fetter Betrag in meinem Fall.
Hätte ich nicht während der Elternzeit gearbeitet, dann wäre mein vorheriger Anspruch aufgelebt.
Ist das gerecht?
Erziehungsgeld habe ich nicht bekommen, wurde ja nach dem damaligen Einkommen gerechnet (das finde ich auch o.k. da hatte ich ja genug Geld). Und Alosengeld wird mir jetzt nach dem reduzierten Einkommen gezahlt.
Fazit:
Blöd ist, wer in der Elternzeit seine Arbeitszeit reduziert, aber weiterarbeitet, um den Arbeitsplatz und das Know-How zu behalten. Mutter sein wird nicht belohnt, zumindest nicht finanziell vom Staat. Stress, zusätzliche Betreuungskosten und emotionale Einbußen sind deine Last, liebe Teilzeiterwerbstätige. Solltest du arbeitslos werden, weil es deinem Chef nicht passt dass du ein Kind hast, wirst du benachteiligt.
Jetzt überlege ich ob ich vor Gericht gehe. Das kann doch nicht sein, wenn ein Mensch, der in der Erziehungszeit NICHT arbeitet mehr bekommt als einer, der arbeiten geht.
Oder? Wie seht ihr das. Das ist doch ganz klar eine Grundsatzeintscheidung, die gefällt werden muss, denn es geht doch deutlich um die Benachteiligung von Menschen, die Kinder bekommen und zwecks Erziehung die Arbeitszeit reduzieren. (gibt ja auch Männer, die daheim bleiben).
Es geht mir nicht so sehr um meinen speziellen Fall, sondern um die Gerechtigkeit.
Im Übrigen hat man mich bei der Arbeitsagentur weder auf die Möglichkeit der unbilligen Härte (danke Google) hingewiesen, und auch schon 2 Widersprüche abgelehnt. Und dann bin ich noch nach Qualifikationsstufe 2 fiktiv eingruppiert worden, obwohl mir laut Gesetzgeber mit meinem Hochschulstudium ganz klar die Stufe 1 (und damit ein deutlich höherer Satz) zusteht. Wahrscheinlich dachten die, ein Versuch sei es wert. Das sind immerhin schon 250 Euro mehr, die ich da herausgefunden habe. Und das wurde mir jetzt von der Revisionsabteilung beim 3. Widerspruch auch bestätigt. Ich bin da ziemlich hartnäckig, möchte aber nicht wissen, bei wievielen Menschen sie damit einfach durchkommen, zumal die Sachbearbeiter ja nicht gerade mit Freundlichkeit gesegnet waren und versucht haben, mich einzuschüchtern. (Pah!)
Im März habe ich eine Schulung zur Selbständigkeit gemacht, in der 14 Leute sassen, von denen mindestens die Hälfte nicht klar denken geschweige denn Reden konnte. Denen wurde beinahe allen das Überbrückungsgeld für die Aufnahme einer Selbständigkeit gewährt! Und bei ebay kann jedermann und jedefrau sich für 9,90 Euro einen Businessplan herunterladen, sich dann mit ein bisschen Glück das Testat erteilen lassen und damit zum Arbeitsamt gehen und kassiert dann das Geld. Das ist nicht gut für die Gemeinschaft, weil Leute gefördert werden, die nach dem halben Jahr Förderung wieder alos sein werden und das ist auch nicht gut für die Leute, die ja zum Teil gar nicht selber einschätzen können, ob sie es schaffen können oder nicht und dann vielleicht sogar mit Schulden dastehen. Immerhin begleite ich ja Existenzgründer und da stehen mir schon manchmal die Haare zu Berge. z.b. wenn die dann einfach keine KV bezahlen für sich und ihre Familie, weil sie ja "freiwillig" entscheiden können.
Bin gespannt auf eure Meinungen.
Katja
Hallo,
da ich nicht schlafen kann, möchte ich heute nacht einen Beitrag zur gerechten Verteilung von Arbeitslosengeldern schreiben.
Ich habe direkt nach dem Mutterschutz wieder 20 Stunden die Woche gearbeitet. Die Rechtslage (ich hatte mich kundig gemacht wegen Mobbing meines Arbeitgebers) sagte in 2003, dass im Falle einer Kündigung das Alosengeld vom Gehalt VOR der Muschuzeit angerechnet würde (inkl. Incentive bei mir in schwindelerregender Höhe!).
Da mein Chef alles getan hat um mich loszuwerden und ich ihm den Gefallen auch getan habe und im Februar kündigte, stellte ich einen Antrag auf Überbrückungsgeld zwecks Gründung einer Selbstständigkeit. Grundlage für die Zahlung ist die Berechnung des (fiktiven) Alosengeldes. Nun kam der Bescheid. Welch böse Überraschung: Zwar ist mir die "unbillige Härte" anerkannt worden, wonach der Berechnungszeitraum erweitert wurde, aber dennoch werden die letzten beiden Jahre, in denen mein Gehalt deutlich niedriger war, mit berücksichtigt. Das macht pro Monat Zahlung einen Unterschiedsbetrag von ca. 50%, die ich sonst mehr erhalten würde, aus. Die Gesetzeslage, nach der noch in 2004 Mütter nicht benachteiligt werden durften wegen einer Reduzierung der Arbeitszeit, wenn sie auf der Grundlage der Kindererziehung basiert, ist einfach weggefallen. Und das ist ein richtig fetter Betrag in meinem Fall.
Hätte ich nicht während der Elternzeit gearbeitet, dann wäre mein vorheriger Anspruch aufgelebt.
Ist das gerecht?
Erziehungsgeld habe ich nicht bekommen, wurde ja nach dem damaligen Einkommen gerechnet (das finde ich auch o.k. da hatte ich ja genug Geld). Und Alosengeld wird mir jetzt nach dem reduzierten Einkommen gezahlt.
Fazit:
Blöd ist, wer in der Elternzeit seine Arbeitszeit reduziert, aber weiterarbeitet, um den Arbeitsplatz und das Know-How zu behalten. Mutter sein wird nicht belohnt, zumindest nicht finanziell vom Staat. Stress, zusätzliche Betreuungskosten und emotionale Einbußen sind deine Last, liebe Teilzeiterwerbstätige. Solltest du arbeitslos werden, weil es deinem Chef nicht passt dass du ein Kind hast, wirst du benachteiligt.
Jetzt überlege ich ob ich vor Gericht gehe. Das kann doch nicht sein, wenn ein Mensch, der in der Erziehungszeit NICHT arbeitet mehr bekommt als einer, der arbeiten geht.
Oder? Wie seht ihr das. Das ist doch ganz klar eine Grundsatzeintscheidung, die gefällt werden muss, denn es geht doch deutlich um die Benachteiligung von Menschen, die Kinder bekommen und zwecks Erziehung die Arbeitszeit reduzieren. (gibt ja auch Männer, die daheim bleiben).
Es geht mir nicht so sehr um meinen speziellen Fall, sondern um die Gerechtigkeit.
Im Übrigen hat man mich bei der Arbeitsagentur weder auf die Möglichkeit der unbilligen Härte (danke Google) hingewiesen, und auch schon 2 Widersprüche abgelehnt. Und dann bin ich noch nach Qualifikationsstufe 2 fiktiv eingruppiert worden, obwohl mir laut Gesetzgeber mit meinem Hochschulstudium ganz klar die Stufe 1 (und damit ein deutlich höherer Satz) zusteht. Wahrscheinlich dachten die, ein Versuch sei es wert. Das sind immerhin schon 250 Euro mehr, die ich da herausgefunden habe. Und das wurde mir jetzt von der Revisionsabteilung beim 3. Widerspruch auch bestätigt. Ich bin da ziemlich hartnäckig, möchte aber nicht wissen, bei wievielen Menschen sie damit einfach durchkommen, zumal die Sachbearbeiter ja nicht gerade mit Freundlichkeit gesegnet waren und versucht haben, mich einzuschüchtern. (Pah!)
Im März habe ich eine Schulung zur Selbständigkeit gemacht, in der 14 Leute sassen, von denen mindestens die Hälfte nicht klar denken geschweige denn Reden konnte. Denen wurde beinahe allen das Überbrückungsgeld für die Aufnahme einer Selbständigkeit gewährt! Und bei ebay kann jedermann und jedefrau sich für 9,90 Euro einen Businessplan herunterladen, sich dann mit ein bisschen Glück das Testat erteilen lassen und damit zum Arbeitsamt gehen und kassiert dann das Geld. Das ist nicht gut für die Gemeinschaft, weil Leute gefördert werden, die nach dem halben Jahr Förderung wieder alos sein werden und das ist auch nicht gut für die Leute, die ja zum Teil gar nicht selber einschätzen können, ob sie es schaffen können oder nicht und dann vielleicht sogar mit Schulden dastehen. Immerhin begleite ich ja Existenzgründer und da stehen mir schon manchmal die Haare zu Berge. z.b. wenn die dann einfach keine KV bezahlen für sich und ihre Familie, weil sie ja "freiwillig" entscheiden können.
Bin gespannt auf eure Meinungen.
Katja
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