Claudia
glücklich :-)
yuppi hat gesagt.:Ich kann mir das auch nie merken, was zutreffen muß damit die versicherung das übernimmt.
Aber bisher hats immer gestimmt :nix:
Es gilt der Grundsatz nach dem BGB, § 823,
BGB § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
D.h. Du musst schon bei einer Handlung mindestens billigend in Kauf nehmen, dass ein Schaden entstehen kann. Ein Bekannter hatte da ein ganz nettes Beispiel mit der kaputten Brille. Liegt diese zum Beispiel auf einem Stuhl und DU seztt Dich drauf, dann kannst Du nicht ahnen, dass da eine Brille liegen könnte, da Stühle ja bekanntlich ein SItzmöbel und nciht ein Brillenablagemöbel sind. Liegt die Brille dagegen auf einem Tisch und Du setzt Dich auf disen, dann nimmst Du in KAuf, dass auf dem Tisch etwas liegen könnte, dass kaputt geht, wenn Du DIch drauf setzt, die BRille eben zum Beispiel. Fazit: Stuhl - kein Schadensersatz, weil Du ja nicht fahrlässig gehandelt hast. Tisch - Schadensersatzpflicht, weil Du DIch fahrlässig uaf die Brille gesetzt hast. Ich hoffe, das war einleuchtend erklärt?
Zum Thema Kind udn Haftpflciht hatte ich hier was geschrieben:
http://www.schnullerfamilie.de/threads/60022&page=3

Claudia
Zuletzt bearbeitet: