Sanni
Dauerschnullerer

Ich hoffe mal, jemand kennt sich hier damit aus...

Meine Eltern sind ins Eigenheim gezogen. Bei der Wohnungsabnahme besteht der Vermieter nun darauf, das die Wohnung komplett renoviert, mit Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen, da in ihrem Mietvertrag (von 1983, falls das eine Rolle spielt) unter §20 folgendes steht:
" Die vermieteten Räume sind mit Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen und sind beim Auszug des Mieters wieder so zu hinterlassen."
Wir hatten im Hinterkopf das dieses Renovierungsklausel unzulässig sind, haben auch schon gegoogelt und das was ich da gelesen habe, ist (so hab ICH es verstanden): das es unzulässig ist, vorzuschreiben welche Farbe die Wände haben, das eine generelle Endrenovierung nicht gemacht werden muß, das die Wohnung einen wohnbaren Zustand haben muß.
Kann mir irgendwer weiterhelfen, mir, am Besten anhand von § oder so, meine Version bestätigen oder mich auch vom Gegenteil überzeugen?
LG Sanni