Frage ans Krankenhaus Pflegpersonal

Gaby

Süße Schnecke
Hallo,

da das Thema meinen Mann immer noch beschäftigt könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen.

Mein Mann hatte ja am Sonntag-Abend eine Intubationsnarkose bei dem ihm ein Stück Fleisch aus der Speiseröhre entfernt wurde. Als er in den OP geschoben wurde galt er als "Verdacht auf Speiseröhrenkarzinom". Das hat sich Gott sei Dank nicht bestätigt.

Er wurde stationär aufgenommen und sollte wegen der Vollnarkose bis zum nächten morgen in der Klinik bleiben.
Er hat sich aber 2 Stunden nach der kurzen OP auf eigenen Wunsch entlassen.
Mein Mann ist felsenfest davon überzeugt das er nur bleiben sollte weil er privat Zusatzversichert ist, als normalen Kassenpatienten hätte man ihn nach 2 Stunden von alleine entlassen.

Wie er darauf kommt:
Er hat gelesen (nein nicht bei google irgendwelche Patient-Erfahrungsberichte, sondern auf Informationsseiten über versch. Narkosarten) das nicht die Art und Dauer der Narkose sondern die Art und Schwere der Operation über Stationär oder Ambulant entscheidet. In seinem Fall ja noch nichtmal eine OP sondern allenfalls eine Speiseröhrenspiegelung mit Entfernung eines Fremdkörpers, Dauer der ganzen Aktion ca. 15 Min.

Diese Art von "OP" in fast allen Kliniken fast ausschliesslich ambulant gemacht werden.

Seine Geschwister und auch ich schon längere, umfangreichere und größere Operationen mit der gleichen Narkoseart ambulant hatten und nach spätestens 2 Stunden nach Hause gehen durfent.
Seine Schwester erst ein paar Wochen vorher in der gleichen Klinik, allerdings nicht HNO sondern Augenklinik war, wegen des Schnittes am Auge allerdings 2 Tage bleiben musste. Sie durfte aber schon 1 Stunde nach der (OP unter Vollnarkose) die Station wieder verlassen um in die Cafetria zu gehen.
Mein Mann wollte 1 1/2 Stunden nach der OP mit mir zusammen die Station verlassen um auf dem Klinikgelände ein Stück zus spazieren, dies wollte die Stationsschwester nicht erlauben mit dem Hinweis auf die vorangegangene Narkose.
In den Augen meines Mannes sollte SO die "Notwendigkeit des stationären Aufenthaltes untermalt werden".

Bestätigt fühlt er sich auch noch darin, das der Stationsarzt der kurz vor seinem Entschluss die Klinik auf eigenen Wunsch zu verlassen seinen Dienst antrat und dem nur kurz die Situation geschildert wurde sofort sein O.K. für eine Entlassung gegeben hat. Er wusst wahrscheinlich nicht das mein Mann "Privatpatient" war.
Da er aber nicht entscheiden durfte sondern die Narkoseärztin (stellv. Chefnarkoseärztin da ja "Privatversichert") musste diese über seinen Wunsch zu gehen informiert werden. Die Ärztin lehnte dies ausdrücklich ab.

Mein Mann ist fest davon überzeugt beim nächsten nicht vorher geplanten Klinikaufenthalt erstmal seine "Privatversichertenkarte" zurück zu halten und nur die KK-Karte vorzuzeigen. Erst wenn unumstößlich ist das er stationär bleiben muss diese Karte dann auch vorzulegen. Er hatte diesesmal in seinen Augen den Fehler begangen schon in der Ambulanz als er nach seiner Versichertenkate gefragt wurde direkt beide Karten abgegeben.

Und mich interessiert es jetzt auch! Ist da was dran oder sind das einfach nur "Hirngespinnste" meines Mannes.
PS: Vielleicht nicht ganz unwichtig. Bei ambulantem Aufenthalt zahlt die Zusatzversicherung nicht einen einzigen Cent!!
 
Zuletzt bearbeitet:

Helga

Frau G-Punkt
AW: Frage ans Krankenhaus Pflegpersonal

Du Gaby, ich denke, in diesem Fall hatte das eher was mit der Vollnarkose zu tun, als mit dem Status "Privatpatient" !

Was ich mich aber frage: Warum wehrt sich Dein Mann so dagegen ?? Er hat sich doch Privat Zusatzversichert, um die Bestmögliche Behandlung zu bekommen. Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen ! Das die Ärzte/Krankenhäuser einen Reibach mit den Privatpatienten machen, wissen wir doch alle. Wenn ich da aber solche Probleme mit habe, dann würde doch eine gesetzliche Versicherung ausreichen !

:winke:
 

Gaby

Süße Schnecke
AW: Frage ans Krankenhaus Pflegpersonal

Du Gaby, ich denke, in diesem Fall hatte das eher was mit der Vollnarkose zu tun, als mit dem Status "Privatpatient" !

Helga da haben wir auch erst gedacht. Aber: Ich hatte schon viele solcher Narkosen und konnte jedesmal nach 2 Stunden als ambulanter Patient nach Hause und eben nicht nur ich.

Was ich mich aber frage: Warum wehrt sich Dein Mann so dagegen ?? Er hat sich doch Privat Zusatzversichert, um die Bestmögliche Behandlung zu bekommen. Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen ! Das die Ärzte/Krankenhäuser einen Reibach mit den Privatpatienten machen, wissen wir doch alle. Wenn ich da aber solche Probleme mit habe, dann würde doch eine gesetzliche Versicherung ausreichen !

:winke:

Die Versicherung ist schon sinnvoll. Es kann ja immer mal Situationen geben wo einer von uns für ein paar Tage ins KH muss, sei es größere OPs, Unfälle, ernsthafte Erkrankungen.
Aber DAS war in seinen Augen halt ein lächerliche kleine Lapalie und in keinster Weise für einen nächtlichen Aufenthalt gerechtfertig. Reibach machen wenn nötig ist da kann er auch mit Leben aber ihn ( in seinen Augen) unnötig da halten das ärgert ihn halt.
 

Helga

Frau G-Punkt
AW: Frage ans Krankenhaus Pflegpersonal

Er hatte aber doch eine VOLLnarkose ! Ist da eine stationäre Überwachung, zumal ja auch was rausgeschnitten wurde, nicht eh schon per se angesagt ??
 

Gaby

Süße Schnecke
AW: Frage ans Krankenhaus Pflegpersonal

Er hatte aber doch eine VOLLnarkose ! Ist da eine stationäre Überwachung, zumal ja auch was rausgeschnitten wurde, nicht eh schon per se angesagt ??

Nee, eben nicht. Diese Art der OPs wird eigentlich standartmäßig ambulant gemacht. Und es wurd ja nix geschnitten, die haben das Stückchen Fleisch einfach so rausgezogen. Eigentlich war es echt nur eine Speiseröhrenspiegelung.
 

ilselottikulle

Dauerschnullerer
AW: Frage ans Krankenhaus Pflegpersonal

Das kommt auf die Art der Vollnarkose an. Vollnarkose ist nicht gleich Vollnarkose. Es gibt unterschiedlich lange wirkende Medikamente, es gibt verschieden lang wirksame Narkosegase, die z.T. im Fettgewebe eingelagert werden und erst nach und nach abgebaut werden...dazu braucht es schon ein paar mehr Informationen als nur "Vollnarkose".
Außerdem spielen da noch Faktoren wie Allgemeinzustand, Vorerkrankungen, Kreislauf und und und eine Rolle, um zu entscheiden, wie lange eine Überwachung nach einer Narkose nötig ist.
Man kann nie pauschal sagen, nach welcher Zeit man entlassen werden kann, so etwas wird individuell entschieden, und ein guter Narkosearzt wird sicher gehen und lieber ein bisschen länger überwachen lassen als zu kurz. Von daher fehlt mir persönlich auch das Verständnis dafür, wenn jemand 2(!) Stunden nach einer Narkose das Krankenhaus auf eigene Faust verlässt.
Ich kenne es so, dass nach ambulanten Eingriffen mindestens 4 Stunden gewartet wird, bevor überhaupt an Entlassung gedacht wird.
 

Gaby

Süße Schnecke
AW: Frage ans Krankenhaus Pflegpersonal

Hm, also er war sofort nach der OP wach und total fit. Er hat auch nicht mehr "nachgeschlafen". Ich nehme mal (Laien)haft an das sie ihn wohl nicht total "abgeschossen" haben.
Er war kaum auf dem Zimmer da ist er aufgestanden und hat sich angezogen und ist von da an bis zur Entlassung auch nicht mehr im Bett gewesen.

Also ich durfte jedesmal nach meinen Vollnarkose die wirklich nicht nur 15 Min. wie bei ihm, sondern teilweise 1 Stunde dauerten nach spätestens 1 1/2 nach Hause gehen.

Und wie gesagt der Stationsarzt hätte ihn ja auch ohne bedenken gehen lassen. Der hätte doch sicher nicht fahrlässig gehandelt oder?
Irgendwie war das alles schon komisch.
 
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E

Enie

AW: Frage ans Krankenhaus Pflegpersonal

Wenn er die Zusatzversicherungskarte zurück hält (was ich auch mal gemacht habe), muss er allerdings davon ausgehen, dass eine OP beim nächsten Mal von einem blutjungen Assistenzarzt durchgeführt werden könnte.
Da habe ich dann doch noch die Karte gezückt, und das Ummelden "kurz vor Kaiserschnitt" war dann recht kompliziert.
Würde ich nicht nochmal machen und auch nicht empfehlen.
 
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