Gaby
Süße Schnecke
Hallo,
da das Thema meinen Mann immer noch beschäftigt könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen.
Mein Mann hatte ja am Sonntag-Abend eine Intubationsnarkose bei dem ihm ein Stück Fleisch aus der Speiseröhre entfernt wurde. Als er in den OP geschoben wurde galt er als "Verdacht auf Speiseröhrenkarzinom". Das hat sich Gott sei Dank nicht bestätigt.
Er wurde stationär aufgenommen und sollte wegen der Vollnarkose bis zum nächten morgen in der Klinik bleiben.
Er hat sich aber 2 Stunden nach der kurzen OP auf eigenen Wunsch entlassen.
Mein Mann ist felsenfest davon überzeugt das er nur bleiben sollte weil er privat Zusatzversichert ist, als normalen Kassenpatienten hätte man ihn nach 2 Stunden von alleine entlassen.
Wie er darauf kommt:
Er hat gelesen (nein nicht bei google irgendwelche Patient-Erfahrungsberichte, sondern auf Informationsseiten über versch. Narkosarten) das nicht die Art und Dauer der Narkose sondern die Art und Schwere der Operation über Stationär oder Ambulant entscheidet. In seinem Fall ja noch nichtmal eine OP sondern allenfalls eine Speiseröhrenspiegelung mit Entfernung eines Fremdkörpers, Dauer der ganzen Aktion ca. 15 Min.
Diese Art von "OP" in fast allen Kliniken fast ausschliesslich ambulant gemacht werden.
Seine Geschwister und auch ich schon längere, umfangreichere und größere Operationen mit der gleichen Narkoseart ambulant hatten und nach spätestens 2 Stunden nach Hause gehen durfent.
Seine Schwester erst ein paar Wochen vorher in der gleichen Klinik, allerdings nicht HNO sondern Augenklinik war, wegen des Schnittes am Auge allerdings 2 Tage bleiben musste. Sie durfte aber schon 1 Stunde nach der (OP unter Vollnarkose) die Station wieder verlassen um in die Cafetria zu gehen.
Mein Mann wollte 1 1/2 Stunden nach der OP mit mir zusammen die Station verlassen um auf dem Klinikgelände ein Stück zus spazieren, dies wollte die Stationsschwester nicht erlauben mit dem Hinweis auf die vorangegangene Narkose.
In den Augen meines Mannes sollte SO die "Notwendigkeit des stationären Aufenthaltes untermalt werden".
Bestätigt fühlt er sich auch noch darin, das der Stationsarzt der kurz vor seinem Entschluss die Klinik auf eigenen Wunsch zu verlassen seinen Dienst antrat und dem nur kurz die Situation geschildert wurde sofort sein O.K. für eine Entlassung gegeben hat. Er wusst wahrscheinlich nicht das mein Mann "Privatpatient" war.
Da er aber nicht entscheiden durfte sondern die Narkoseärztin (stellv. Chefnarkoseärztin da ja "Privatversichert") musste diese über seinen Wunsch zu gehen informiert werden. Die Ärztin lehnte dies ausdrücklich ab.
Mein Mann ist fest davon überzeugt beim nächsten nicht vorher geplanten Klinikaufenthalt erstmal seine "Privatversichertenkarte" zurück zu halten und nur die KK-Karte vorzuzeigen. Erst wenn unumstößlich ist das er stationär bleiben muss diese Karte dann auch vorzulegen. Er hatte diesesmal in seinen Augen den Fehler begangen schon in der Ambulanz als er nach seiner Versichertenkate gefragt wurde direkt beide Karten abgegeben.
Und mich interessiert es jetzt auch! Ist da was dran oder sind das einfach nur "Hirngespinnste" meines Mannes.
PS: Vielleicht nicht ganz unwichtig. Bei ambulantem Aufenthalt zahlt die Zusatzversicherung nicht einen einzigen Cent!!
da das Thema meinen Mann immer noch beschäftigt könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen.
Mein Mann hatte ja am Sonntag-Abend eine Intubationsnarkose bei dem ihm ein Stück Fleisch aus der Speiseröhre entfernt wurde. Als er in den OP geschoben wurde galt er als "Verdacht auf Speiseröhrenkarzinom". Das hat sich Gott sei Dank nicht bestätigt.
Er wurde stationär aufgenommen und sollte wegen der Vollnarkose bis zum nächten morgen in der Klinik bleiben.
Er hat sich aber 2 Stunden nach der kurzen OP auf eigenen Wunsch entlassen.
Mein Mann ist felsenfest davon überzeugt das er nur bleiben sollte weil er privat Zusatzversichert ist, als normalen Kassenpatienten hätte man ihn nach 2 Stunden von alleine entlassen.
Wie er darauf kommt:
Er hat gelesen (nein nicht bei google irgendwelche Patient-Erfahrungsberichte, sondern auf Informationsseiten über versch. Narkosarten) das nicht die Art und Dauer der Narkose sondern die Art und Schwere der Operation über Stationär oder Ambulant entscheidet. In seinem Fall ja noch nichtmal eine OP sondern allenfalls eine Speiseröhrenspiegelung mit Entfernung eines Fremdkörpers, Dauer der ganzen Aktion ca. 15 Min.
Diese Art von "OP" in fast allen Kliniken fast ausschliesslich ambulant gemacht werden.
Seine Geschwister und auch ich schon längere, umfangreichere und größere Operationen mit der gleichen Narkoseart ambulant hatten und nach spätestens 2 Stunden nach Hause gehen durfent.
Seine Schwester erst ein paar Wochen vorher in der gleichen Klinik, allerdings nicht HNO sondern Augenklinik war, wegen des Schnittes am Auge allerdings 2 Tage bleiben musste. Sie durfte aber schon 1 Stunde nach der (OP unter Vollnarkose) die Station wieder verlassen um in die Cafetria zu gehen.
Mein Mann wollte 1 1/2 Stunden nach der OP mit mir zusammen die Station verlassen um auf dem Klinikgelände ein Stück zus spazieren, dies wollte die Stationsschwester nicht erlauben mit dem Hinweis auf die vorangegangene Narkose.
In den Augen meines Mannes sollte SO die "Notwendigkeit des stationären Aufenthaltes untermalt werden".
Bestätigt fühlt er sich auch noch darin, das der Stationsarzt der kurz vor seinem Entschluss die Klinik auf eigenen Wunsch zu verlassen seinen Dienst antrat und dem nur kurz die Situation geschildert wurde sofort sein O.K. für eine Entlassung gegeben hat. Er wusst wahrscheinlich nicht das mein Mann "Privatpatient" war.
Da er aber nicht entscheiden durfte sondern die Narkoseärztin (stellv. Chefnarkoseärztin da ja "Privatversichert") musste diese über seinen Wunsch zu gehen informiert werden. Die Ärztin lehnte dies ausdrücklich ab.
Mein Mann ist fest davon überzeugt beim nächsten nicht vorher geplanten Klinikaufenthalt erstmal seine "Privatversichertenkarte" zurück zu halten und nur die KK-Karte vorzuzeigen. Erst wenn unumstößlich ist das er stationär bleiben muss diese Karte dann auch vorzulegen. Er hatte diesesmal in seinen Augen den Fehler begangen schon in der Ambulanz als er nach seiner Versichertenkate gefragt wurde direkt beide Karten abgegeben.
Und mich interessiert es jetzt auch! Ist da was dran oder sind das einfach nur "Hirngespinnste" meines Mannes.
PS: Vielleicht nicht ganz unwichtig. Bei ambulantem Aufenthalt zahlt die Zusatzversicherung nicht einen einzigen Cent!!
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