AW: Frage an die Blogger unter uns....
Huhu,
soweit mir bekannt ist, muessen auch beim Recht auf freie Meinungsaeusserung die Einzelinteressen gegeneinander abgewogen werden. Das heisst eine einseitige Darstellung durch Tatsachenbehauptungen (also z.B. "Ann-Kathrin .... ist dumm." oder "Karl ..... raucht immer Haschisch.") koennen Beleidigungen oder Verleumdungen darstellen und sind dann an gleicher Stelle mit einer Gegendarstellung zu entkraeften. Strafrechtliches Vorgehen gegen die Autoren ist dann immer noch moeglich.
Ich habe jetzt keine Vorschrift gefunden, die eine bestimmte Altersgrenze fuer das Verbreiten von Publikationen bestimmt. Aber vielleicht hat der Anbieter da etwas in Petto?
ueberlegt
Ingo