Frage an die Blogger unter uns....

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Frage an die Blogger unter uns....

Hallo Birgit,

ich denke shcon, dass die Polizei da was machen kann, denn das ist doch auch eine Art Stalking und dagegen wird ja jetzt auch vorgegangen. Probieren würde ich es auf alle Fälle!
 
M

MagicMoments

AW: Frage an die Blogger unter uns....

Das einzige, was er/sie (was ich eher glaub) nicht nennen darf, ist das Geburtsdatum.

Aufgrund der anderen Daten wird sich da _jetzt_ noch keiner einmischen.

Der Blogbetreiber hat einen Haftungsausschluss, gegen den kann auch nicht vorgegangen werden im privaten Bereich.

Es muss definitiv erst mehr geschrieben werden, dass was gemacht wird.

LG
Sandy
 

Streichelzoo

Anna Bolika
AW: Frage an die Blogger unter uns....

Der Blogbetreiber hat einen Haftungsausschluss, gegen den kann auch nicht vorgegangen werden im privaten Bereich.

Ist es für ihn (falls ich ihn denn dann mal erreiche...) überhaupt erlaubt (Datenschutz), mir zu sagen, wer diesen Blog schreibt?
 

Hedwig

Sternenfee
AW: Frage an die Blogger unter uns....

Naja, zumindest verstößt er schon mal gegen die Impressums-Pflicht :wink:

Und dass eventuell gar keiner Handhabe gegen ihn hat, muss er ja erstmal nicht wissen.
 

Hedwig

Sternenfee
AW: Frage an die Blogger unter uns....

@Birgit: Da es eine Impressumspflicht gibt, muss der Betreiber dir die Daten sagen.
Es gibt viele, die anstatt eines Impressums den Satz vermerken, dass die Kontaktdaten gegen Angabe von Gründen beim Blogbetreiber nachgefragt werden können.
 
M

MagicMoments

AW: Frage an die Blogger unter uns....

Ist es für ihn (falls ich ihn denn dann mal erreiche...) überhaupt erlaubt (Datenschutz), mir zu sagen, wer diesen Blog schreibt?

Nein, normal auch das nicht.

Er selbst kann den Autor anschreiben und z. B. bitten ein Impressum einzugeben oder das Geburtstdatum zu entfernen.

Ansonsten muss es erst zu Beleidigungen, rechtsextremistischen Äusserungen usw. usf. kommen.

Hier auch ein Artikel dazu:

http://www.spreeblick.com/2006/10/05/darf-ich-das-bloggen/

Wobei hier Punkt 4 und 7 interessant für euch sind.

Lieben Gruß
Sandy
 
M

MagicMoments

AW: Frage an die Blogger unter uns....

@Birgit: Da es eine Impressumspflicht gibt, muss der Betreiber dir die Daten sagen.
Es gibt viele, die anstatt eines Impressums den Satz vermerken, dass die Kontaktdaten gegen Angabe von Gründen beim Blogbetreiber nachgefragt werden können.

Kim,

das ist so nicht richtig.

Denn auch die Anwenderdaten sind vertrauliche Daten, die dem Datenschutzgesetz unterliegen.

Er kann nicht einfach die eMailadresse oder was auch immer des Autors rausgeben oder eben nur, wenn dieser von dir erwähnte Satz vorhanden ist. Isser aber auch nicht...

LG
Sandy
 

Hedwig

Sternenfee
AW: Frage an die Blogger unter uns....

Impressumspflicht für ein Blog nach dem TMG oder dem RStV?

Unter einem Blog wird ganz allgemein eine Webseite verstanden, die periodisch neue Einträge enthält. Neue Einträge stehen an oberster Stelle, ältere folgen in umgekehrt chronologischer Reihenfolge. Diese "Netz-Tagebücher" sind rechtlich nicht anders als gewöhnliche Internetseiten zu behandeln, mag auch bei manchem Betreiber der Wunsch nach Anonymität der Einträge bestehen.

Die Rechtslage hat sich seit Inkrafttreten des TMG zum 1.3.2007 etwas verkompliziert. In vielen Internetforen wird über die Verortung der Blogs in den Neuregelungen bereits seit längerem kontrovers diskutiert. Letztlich gibt es hier wohl nur die wenig befriedigende Antwort, dass deren Pflichten je nach konkreter Angebotsausgestaltung unterschiedlich sind:

*

Blog-Betreiber, die ihren Auftritt mit Werbeanzeigen finanzieren oder anderswie entgeltlich tätig werden oder ein Angebot bereitstellen, mit dem typischerweise ein Entgelt angestrebt wird, müssen, wie bisher schon, ein vollständiges Impressum aufweisen (§ 5 TMG). Dies gilt auch für journalistisch-redaktionell gestaltete Blogs, bei denen zusätzlich noch ein Verantwortlicher mit Angabe des Namens und der Anschrift anzugeben ist (§ 55 II RStV)
*

Alle anderen müssen zumindest Name und Anschrift nennen, sofern das Blog nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient (§ 55 I RStV). Auf eine großzügige Auslegung der Ausnahme durch die Rechtsprechung sollte besser nicht vertraut werden. Blogs richten sich fast immer an die Öffentlichkeit und wollen ein möglichst großes Publikum erreichen.

http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-15a.html
 
Oben