Cornelia
Ex-Exilfriesin
AW: Es lebe die Bürokratie
dann haben sie dich betuppt oder im Osten ist es anders geregelt.
Auf jeden Fall sh. § 29/1/e/aa TVÖD.
Der BAT wurde in den TVÖD übergeleitet. Ich bin seit fast 20 jahren ( ) im öD und von daher auch nach BAT eingestellt. Diesen gibt es aber nicht mehr, dafür ist der TVÖD da. Und da gibt es diese Betreuungstage, die es übrigens im BAT auch schon gab.
Außerdem bist du doch gesetzlich versichert, oder nicht? Dann stehen dir doch die Betreuungstage (10 ?) für dein Kind zu.
Kathi hat gesagt.:Nein, dazu hats nicht gereicht :-D . Dafür hatte ich noch das irre Glück, 5 Tage vor Umstellung auf TVÖD eingestellt zu werden und kam noch in den BAT-Genuss. Sonst würde ich jetzt wie ein Berufsanfänger bezahlt werden und meine ganzen 13 Jahre Berufserfahrung wären für die Tonne.
Danke für die Besserungswünsche.
dann haben sie dich betuppt oder im Osten ist es anders geregelt.
Auf jeden Fall sh. § 29/1/e/aa TVÖD.
Der BAT wurde in den TVÖD übergeleitet. Ich bin seit fast 20 jahren ( ) im öD und von daher auch nach BAT eingestellt. Diesen gibt es aber nicht mehr, dafür ist der TVÖD da. Und da gibt es diese Betreuungstage, die es übrigens im BAT auch schon gab.
Außerdem bist du doch gesetzlich versichert, oder nicht? Dann stehen dir doch die Betreuungstage (10 ?) für dein Kind zu.