erziehungsgeld

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Daß man für jedes Kind Erziehungsgeld bekommt? Man erzieht doch auch jedes Kind?
Und das ErzG zählt doch zum Einkommen dazu? Also auch ganz klar?

Gruß,
Buchstabensalat
 

Jenni

Gehört zum Inventar
Buchstabensalat hat gesagt.:
Daß man für jedes Kind Erziehungsgeld bekommt? Man erzieht doch auch jedes Kind?
Und das ErzG zählt doch zum Einkommen dazu? Also auch ganz klar?

Gruß,
Buchstabensalat

:winke:
Daß es für jedes Kind Erziehungsgeld gibt, ist schon klar. Nur, daß eben das EG des ersten Kindes auf das zweite angerechnet wird, wußte ich nicht.

Aber Erziehungsgeld ist doch kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinne?


Das Bundeserziehungsgeld ist nicht zu versteuern, nicht pfändbar und wird bei der Berechnung von anderen einkommensabhängigen Sozialleistungen (z. B. Sozialhilfe, Wohngeld) nicht berücksichtigt.

Das Erziehunsggeld ist doch auch eine einkommensabhängige Sozialleistung, meiner Meinung nach dürfte also auch das EG für das erste Kind nicht auf das EG für ein zweites angerechnet werden. (Behaupte ich jetzt mal so :-D )

Zu Hülf :eek:
 

Jenni

Gehört zum Inventar
Ich werd mal bei der Erziehungsgeldstelle nachfragen :jaja: Über Google hab ich zumindest nichts weiter gefunden :-?

Liebe Grüße
Jenni
 

Jenni

Gehört zum Inventar
Aaalso, laut der Dame der Erziehungsgeldstelle bekommt man für alle Kinder, für die der Anspruch besteht das Erziehungsgeld gezahlt. Dabei ist es egal, ob für ein, zwei oder noch mehr Kinder bereits gezahlt wird. Solange man unter den geltenden Einkommensgrenzen liegt, gibts auch (ungekürztes) Erziehungsgeld.

:eek:

Ich nehm unsere Situation mal als Beispiel:

Für Linus bekommen wir derzeit noch Erziehungsgeld, ab September Landeserziehungsgeld. Das 2. Kind kommt im Januar. Für die Berechnung des Erziehunsggeldes für das 2. Kind ist das Landeserziehungsgeld für Linus nicht relevant.

Oder nochmal anders gesagt, wer in 2 Jahren 2 Zwillingspärchen bekommt, bekommt viermal Erziehungsgeld. Je nach Einkommensverhältnissen sind das dann also bis zu 1200 Euro!!! 8O

Wenn das jetzt zu konfus war, sorry! Aber eine einfachere Formulierung fällt mir momentan nicht ein :-?

:winke:
Jenni
 
S

sandraundvanessa

hallo

habe jetzt mal die broschüre vom erziehungsgeld durchgelesen, da hab ich auch nichts gefunden, das das erziehungsgeld vom 1.kind mit angerechnet wird fürs zweite.
aber ich danke für die antworten

sandra mir vanessa 11.11.2003
 

Olivers-Mama

Desperate Housewive
nein, nicht nur in Bayern, bei uns in sachsen gibt es das auch noch, allerdings keine volles Jahr mehr, sondern 9 Monate :bravo:
 
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