Elterngeld

Steffi B.

Miss Liebenswert
Hallo zusammen

ich hab mich nun tagelang mit diesem elterngeldrechner und div seiten beschäftigt aber irgendwie blick ich es doch nicht.

kennt sich jemand von euch damit aus ?

Meine Frage

Ich bin im moment 35 stunden beschäftigt und verdiene dafür ganz gut. Nun würde ich gerne mit dem Baby das erste Jahre zu Hause bleiben, aber das was ich dann weniger verdiene muss ich wieder ausgleichen weil wir bauen wollen.

Frage: Darf ich in meiner Firma weniger Stunden arbeiten und bekomm dann trotzdem das Elterngeld oder wie ist das ?

Hilfesuchend

LG Steffi
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Elterngeld

Hallo Steffi,

klar kannst Du arbeiten gehen, aber Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird voll angerechnet. Mal als Beispiel: Hattest Du vorher 1000 Euro netto, beträgt das Elterngeld 670 Euro. Gehst Du aber nach der Geburt für 600 Euro netto weiter arbeiten, gibt es die 67% von den 400 Euro Differenz, also 268 Euro, so dass Dir in dem Fall 868 Euro (Gehalt plus Elterngeld) zur Verfügung stehen.

Eine Einkommenslücke bleibt in jedem Fall, ich hab selber schon alle Berechnungen durch, bei uns sieht es nämlich ähnlich aus ;-)
 

NicSam

Gehört zum Inventar
AW: Elterngeld

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine du darfst Teilzeit (bis zu 20h/Woche) zusätzlich arbeiten.

LG
Nicole
 

Steffi B.

Miss Liebenswert
AW: Elterngeld

Ach du Schande, das nutzt es mir ja nichts wenn es wieder abgezogen wird.. hm.. was mach ich denn nun nur... seufz.. ich würd halt diesmal gerne mein Baby wenigstens das erste Jahr voll geniessen und nicht wieder voll arbeiten...

nachdenklich steffi
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Elterngeld

Ja, ist schade, ich hatte erst die Hoffnung, dass ein Minijob anrechnungsfrei wäre, aber ist nicht. Naja, auf der anderen Seite will ich mich nicht beschweren, es gibt ja immerhin einen Haufen Geld mehr als vorher...

Muss man halt rechnen und abwägen, es gibt ja nicht nur die finanzielle Seite zu bedenken. Bei uns ist es z.B. so, dass mein Mann beim ersten Kind zu Hause geblieben ist, u.a. auch deswegen, weil ich gerne weiterarbeiten wollte. Das lohnt sich aber bei einem zweiten nicht, also müsste ich. Und damit mir nicht die Decke auf den Kopf fällt, und damit ich wenigstens ein bisschen im Beruf drinnen bleibe, würde ich wohl ein paar Stündchen gehen. Das mag aber nicht für jeden eine Option sein, kommt ja auch auf den Arbeitgeber an, der muss ja auch mitspielen.
 

GiselaM

Dauerschnullerer
AW: Elterngeld

Hallo,

Du darfst maximal 30 Stunden arbeiten, und ansonsten ist es so, wie Claudia geschrieben hat. 33% netto fehlen also immer, egal ob Du arbeiten gehst oder nicht.

Du kannst allerdings schon "dazuverdienen" allerdings nur, wenn Dein Nettoeinkommen vorher über der Bemessungsgrenze von 2700 Euro lag. Und das nur deswegen, weil Du dann nur den Maximalbetrag von 1800 Euro bekommst und das weniger als 67% sind.

Es gibt eine Bemessungsgrenze und die ist 2700 Euro netto - man bekommt also maximal 1800 Euro. Hast Du vorher netto mehr verdient, bekommst Du trotzdem nicht mehr.
Zusätzlich ist es so, dass wenn Du auch nur einen Euro verdienst bei der Differenz des Einkommens nicht mehr Dein tatsächliches Nettoeinkommen zugrunde gelegt wird, sondern die Bemessungsgrenze.
Beispiel: Du verdienst vorher 3000 Euro netto.
Gehst Du nicht arbeiten bekommst Du 1800 Euro Elterngeld.
Gehst Du arbeiten und verdienst 1000 Euro bekommst Du nicht 0,67*2000=1.340 Euro, sondern nur 0,67*1700=1139 Euro. Immerhin hast Du dann 2139 Euro, was mehr ist als 1800

War das jetzt verständlich?

Und noch was ist wichtig: Das Elterngelt unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es zwar nicht versteuert wird, aber es wird zu Deinem/Eurem Einkommen hinzugerechnet, wenn der Steuersatz ermittelt wird. Es kann dadurch passieren, dass ihr in eine höhere Steuerklasse fallt, als unterjährig bei der Abführung der Lohnsteuer bei Deinem Mann angenommen wurde. Dann müsst Ihr Euch auf eine (z. Teil saftige) Steuernachzahlung einstellen. In manchen Fällen ist es sogar günstiger auf das Elterngeld zu verzichten, weil man mehr Steuernachzahlung hat, als man als Elterngeld bekommen hat.

vlg, Gisela
 

Steffi B.

Miss Liebenswert
AW: Elterngeld

Hilfeeeee

ich glaub ich bin zu dumm

also ich verdiene im moment netto etwa 1500€ mein freund bald mann oder so etwa genausoviel bis etwas weniger..

was rechne ich nun ? und was macht das mit unseren steuern??

LG Steffi
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Elterngeld

Steffi,

bei 1500 Euro Nettogehalt brauchst Du Dir über die Bemessungsgrenze keine Gedanken machen, dann bleibt es bei der "normalen" Berechnung :jaja:

Mit den Steuern blicke ich leider auch nur in Grundzügen durch, vielleicht kann das jemand anders mal irgendwie vorrechnen :mrgreen:
 
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