Elterngeld....na toll!

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: Elterngeld....na toll!

Da werden einige böse erwachen 2007, wenn sie Ihrer Steuer für 2006 machen.

Gab es denn 2006 das Elterngeld schon oder meinst du das Erziehungsgeld? :???:

Zu Tim`s und Yannicks Zeiten war das aber noch nicht relevant bei der Steuererklärung oder? :???:
 

Su

Das Luder
AW: Elterngeld....na toll!

Gab es denn 2006 das Elterngeld schon oder meinst du das Erziehungsgeld? :???:

Zu Tim`s und Yannicks Zeiten war das aber noch nicht relevant bei der Steuererklärung oder? :???:

oh je, ich geh gleich mal ausbessern, ich meine wenn sie 2008, die Steuer für 2007 machen:umfall:

Nein, Sonja, unser Erziehungsgeld war richtig steuerfrei. Das haben die Herrschaft noch so reingemogelt in die Gesetzgebung ohne das es groß in den Medien rauskam...

LG
Su
 

Su

Das Luder
AW: Elterngeld....na toll!

Hier ist (fast) alles gut erklärt, nur nicht die Aufteilungsmöglichkeit auf 24 Monate:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm

Ganz schön kompliziert, z.B. das mit den Alleinerziehenden, Geschwisterbonus und Geringverdienern :umfall:

Die schaffen es echt nicht, was neues zu machen ohne es kompliziert zu machen....

Auch interessant das Beispiel wie sich der Progressionsvorbehalt auswirkt und wieviel die Beispielsfamilie da nachzahlen muß.

LG
Su
 

Lapislazuli

Steinchen
AW: Elterngeld....na toll!

Hab ich schon mal irgendwo erwähnt, dass ich das deutsche Steuersystem schon fast wieder anfange zu bewundern?

Wär ja echt fast schade, wenn DIESES Kunstwerk abgeschafft würde (Stichwort Bierdeckel)

:-D

L.

Ps: und stellt euch Mal vor was das für die Arbeitslosenzahlen bedeuten würde... all die Finanzamtleute, Steuerberater uswusf...

@Su bitte nicht persönlich nehmen. Ich bin seeeeeehr froh, dass es dich gibt
knuddel01.gif
 
Zuletzt bearbeitet:

Claudia

glücklich :-)
AW: Elterngeld....na toll!

Nimmt zum Beispiel der Vater die zwei Partnermonate nicht in Anspruch und die Mutter übernimmt ganztags die Kinderbetreuung während dieser Zeit, so entfällt das Elterngeld nicht vollständig. Die Eltern erhalten dann für diese Zeit das Mindestelterngeld von 300 Euro.
:lichtan: DAS war mir neu! Hilft uns aber !

Teilzeitarbeit = Arbeiten während der Bezugsdauer: Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn der betreuende Elternpartner mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet. Wenn aber der Betreuer weniger als 30 Stunden die Woche (zum Beispiel in Teilzeit) arbeitet, wird als Elterngeld ein Betrag von 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens gewährt. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt. Beispiel: Vor der Geburt betrug das monatliche Nettoeinkommen 2700 Euro, das Nettoeinkommen während der Teilzeittätigkeit beträgt 1600 Euro. Der Differenzbetrag zwischen beiden Rechengrößen beträgt 1100 Euro. Somit werden 737 Euro (gleich 67 Prozent von 1100 Euro) als Elterngeld gezahlt.

Und wie ist das dann, wenn ich schon vorher Teilzeit unter 30 Wochenstunden gearbeitet habe :???: Auch wenn das bei uns nicht wirklcih passieren wird, aber dann wären 24 Monate vielleicht doch eine Alternative.

:winke:
Claudia, wieder ein bißchen schlauer
 
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