Einschulung auf Antrag

lulu

Königin der Nacht
AW: Einschulung auf Antrag

Bei einem Kind mit grossen Bewegungsdrang oder Mitteilungsbedürfnis würde ich auch zu späterer Einschulung tendieren. Wir sehen es gerade in der Nachbarschaft, das Kind hat immer wieder Probleme und je nachdem wie gut oder schlecht der Lehrer mit ständigen Störungen umgehen kann auch Frust. Die Eltern kriegen so viele Anrufe aus der Schule, das Kind so viele Konsequenzen - ich finde es schrecklich.
Dieses Kind ist ganz normal eingeschult worden, ist aber eher jung im Jahrgang. Juni-Geburtstag bei Stichtag im August. Es ist köperlich immer am wippeln und kann auch sein Mundwerk nur schlecht still halten. Auch emotional wirkt er noch etwas zu mamafixiert für sein Alter, schläft als 7jähriger zB noch nicht bei einem Freund.
Bei so einem Fall klingt Bewegungskindergarten nach einer prima Alternative zum hyper-frühen Schulstart :zwinker:.

Lulu
 

ConnyP

Die Harmlose
AW: Einschulung auf Antrag

Also mit Oktober wäre sie ja nicht hyper-früh!

Bei Janine war das letzte halbe Jahr im KiGa eine Katastrophe, sie hat sich tierisch gelangweilt und nur dummes Zeug gemacht. Lesen und halbwegs schreiben konnte sie da ohnehin schon.

Am Wichtigsten wäre für mich die Frage: Was möchte Sophie? Auf jeden Fall bei den Freundinnen bleiben und in die Schule gehen, oder "weiss sie nicht so genau"?

So, wie Du es schilderst, würde ich sie einschulen lassen, zumindest in der Vorschulgruppe anmelden.

Übrigens ist bei uns in Hessen der Stichtag der 30.06., nicht der 30.09. Wusste gar nicht, dass es da Unterschiede gibt.
 
A

anniroc

AW: Einschulung auf Antrag

ConnyP hat gesagt.:
Übrigens ist bei uns in Hessen der Stichtag der 30.06., nicht der 30.09. Wusste gar nicht, dass es da Unterschiede gibt.

In Nrw gilt auch zum Glück noch der 30.06 :bravo: . Aber Brandenburg hat z.B. schon den 31.12, es müssen also alle Kids rein die in diesem Jahr noch 6 werden :achtung: . Furchtbar find ich das, zum YGlück betrifft uns das nicht und bis meine Nichte in die Schule muss, werden sie wohl überall den Stichtag vorgezogen haben :piebts: .

Ich denke dann muss sich in der Grundschule einiges ändern.

Corinna
 
T

Tati

AW: Einschulung auf Antrag

ConnyP hat gesagt.:
Übrigens ist bei uns in Hessen der Stichtag der 30.06., nicht der 30.09. Wusste gar nicht, dass es da Unterschiede gibt.

Deshalb finde ich es immer wichtig das Bundesland zu nennen.
(Schulgesetz ist Ländersache.)
In B.-W. wird drei Jahre lang der Stichtag jeweils einen Monat nach hinten verschoben. So kommen wir nach 3 Jahren vom 30.6. auf den 30.9.!
Und jetzt gibt es akut schon wieder Änderungen!

Und wenn ich nicht weiß, ob es B.-W. betrifft, dann hilft es auch nichts, wenn ich von den aktuellen Änderungen berichte!
Sonst regen sich Hessen, Bayern, Pfälzer und Co auf, obwohl es sie gar nicht betrifft.



Gruß Tati
 
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