Duerfen Kinder alleine ueber Grenzen?

Krabbelkaefer

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AW: Duerfen Kinder alleine ueber Grenzen?

Lulu, Frederike ist mit ihren 12 alleine nach Köln gefahren. Der Schaffner meldet sicherlich keine Kinder in dem Alter. :)
 

teriessa

Gehört zum Inventar
AW: Duerfen Kinder alleine ueber Grenzen?

Gib doch deinem großen ein Wisch mit, indem du die Erlaubnis erteilst.
So bist du zumindest auf der sicheren Seite. Wobei ich nicht glaube,
das es Probleme geben wird. Wie lange sind sie denn unterwegs?

Dein Sohn hat sicher ein Handy, oder? Ohne Handy würde ich sie
wohl nicht fahren lassen

:winke:
Sabine
 

Jesse

sprachlos im Spreewald
AW: Duerfen Kinder alleine ueber Grenzen?

:oops: Lulu, sag mal...

... lebt ihr nicht mehr in den USA?

LG von Jesse, die´s vermutlich
total verpeilt hat
 

bribra

Gehört zum Inventar
Gesperrt
AW: Duerfen Kinder alleine ueber Grenzen?

Wieso sollte der Schaffner Kinder melden? Es gibt doch genug Kinder, die mit Zug, S-Bahn oder was weiss ich zur Schule fahren oder halt von einem Elternteil zum nächsten, wenn die Eltern getrennt leben.
Du kannst ja einen Brief mitgeben, wo die Kinder hinwollen und den unterschreiben, wenn es Dich beruhigt. Liebe Grüße, Britta
 

Frau Mami

Siedler
AW: Duerfen Kinder alleine ueber Grenzen?

Mit "Begleitschein" dürfte es kein Problem sein; hier hat letztens eine 14jährige nachgefragt, ob sie ohne Eltern nach Berlin fahren dürfte - was nachweislich immernoch in Deutschland liegt, aber mehrere Bundesländer dazwischen sind. Die Fahrkartenfrau hat gesagt, ohne Weiteres dürfte sie das nicht, sie müsse einen unterschriebenen Zettel der Eltern dabei haben.

Und falls es doch nicht reicht, es gibt ja Handys. Notfalls soll der Schaffner dich anrufen und dann kannst es ja bestätigen. Er kann die Kids ja nicht einfach aus dem Zug werfen, oder?
 

Krabbelkaefer

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AW: Duerfen Kinder alleine ueber Grenzen?

Mich hats ja doch interessiert, die AGB der BAhn gibt nur das raus:
ll. Beförderung von Personen
§ 8
Ausschluß von der Beförderung. Bedingte Zulassung
(1) Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert.
Quelle
 
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