kolibri
Gehört zum Inventar
Hallo miteinander,
arbeitet hier jemand bei der ARGE bzw. kennt sich mit Hartz IV aus? Frage steht ja in etwa schon oben. Es geht um eine Kürzung der Leistungen um 60% für 3 Monate, da eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einer Aufforderung der ARGE nicht nachgekommen ist. Müsste dann nicht nur der Anteil der betroffenen Person gekürzt werden? Im betreffenden Fall wurden von zu zahlenden Sozialleistung insgesamt 60% gestrichen.
arbeitet hier jemand bei der ARGE bzw. kennt sich mit Hartz IV aus? Frage steht ja in etwa schon oben. Es geht um eine Kürzung der Leistungen um 60% für 3 Monate, da eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einer Aufforderung der ARGE nicht nachgekommen ist. Müsste dann nicht nur der Anteil der betroffenen Person gekürzt werden? Im betreffenden Fall wurden von zu zahlenden Sozialleistung insgesamt 60% gestrichen.

€190 kommt ja für 60% auch nicht wirklich hin :???: Und die Zahlung fürs Jugendamt, das ist doch keine Leistung der ArGe, sondern lediglich ein Teil des ihm zustehenden Geldes, das von der ArGe direkt ans Jugendamt weitergeleitet wird, oder? Ohne den Bescheid kann man hier wirklich wenig helfen. Am besten vereinbaren die beiden mal einen Termin in der Leistungsauskunft und lassen sich den Sachverhalt erklären, alles andere hat ja wenig Zweck....