Dringende Frage zu Kürzung Hartz IV bei Bedarfsgemeinschaft

kolibri

Gehört zum Inventar
Hallo miteinander,

arbeitet hier jemand bei der ARGE bzw. kennt sich mit Hartz IV aus? Frage steht ja in etwa schon oben. Es geht um eine Kürzung der Leistungen um 60% für 3 Monate, da eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einer Aufforderung der ARGE nicht nachgekommen ist. Müsste dann nicht nur der Anteil der betroffenen Person gekürzt werden? Im betreffenden Fall wurden von zu zahlenden Sozialleistung insgesamt 60% gestrichen.
 

Nats

Jupheidi
AW: Dringende Frage zu Kürzung Hartz IV bei Bedarfsgemeinschaft

Ich arbeite zwar nicht bei der Arge, aber eigentlich wird nur der Satz der betroffenen Person gekürzt. Es sei denn die betroffene Perso ist noch minderjährig und die Eltern haben Sorge zu tragen, das derjenige sich bei der Arge meldet,. Da hatte meiner Schwiegermutter auch schonmal eine Kürzung...

LG

Aber frag mal Happyfrolic:winke:
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Dringende Frage zu Kürzung Hartz IV bei Bedarfsgemeinschaft

Ich arbeite zwar nicht bei der Arge, aber eigentlich wird nur der Satz der betroffenen Person gekürzt. Es sei denn die betroffene Perso ist noch minderjährig und die Eltern haben Sorge zu tragen, das derjenige sich bei der Arge meldet,. Da hatte meiner Schwiegermutter auch schonmal eine Kürzung...

LG

Aber frag mal Happyfrolic:winke:

Danke Natascha, dann schau ich mal, dass ich Happyfrolic erwisch :).
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Dringende Frage zu Kürzung Hartz IV bei Bedarfsgemeinschaft

Happyfrolic ist zum Glück Arbeitsvermittlerin und hat mit dem Geld nicht so viel zu tun, aber es stimmt schon, Kürzungen greifen im Regelfall nur bei demjenigen, der seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Bei Bewerbern unter 25 Jahren gibt es nochmal gesonderte, verschärfte Regelungen. Was sagt denn der Sanktionsbescheid, liegt der schon vor? Wenn es Dir lieber ist, geht auch eine PN....
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Dringende Frage zu Kürzung Hartz IV bei Bedarfsgemeinschaft

Hallo Claudia,

den Sanktionsbescheid hab ich mir grade bei meiner Bekannten angesehen. Ich werde aus den ganzen Zahlen nicht wirklich schlau. Auf jeden Fall steht was drauf von "der Minderungsbetrag beträgt 190 €". Aber meine Bekannte hat bei der Arge angerufen und dort wurde ihr gesagt, dass sie jetzt den Unterhaltsbetrag für ihren Lebensgefährten für dessen Kinder übernehmen müsste. Der Lebensgefährte hat eine monatliche Zahlung, die jedoch unmittelbar ans Jugendamt überwiesen wird, in Höhe von 105 €, die ihm - neben der 60 %igen Kürzung, auch versagt wurde. Diesen Betrag (105 €) will die Arge nun meiner Bekannten abziehen. Geht das denn so ohne weiteres?
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Dringende Frage zu Kürzung Hartz IV bei Bedarfsgemeinschaft

Sorry, aber das scheint ja eher kompliziert zu sein :umfall: €190 kommt ja für 60% auch nicht wirklich hin :???: Und die Zahlung fürs Jugendamt, das ist doch keine Leistung der ArGe, sondern lediglich ein Teil des ihm zustehenden Geldes, das von der ArGe direkt ans Jugendamt weitergeleitet wird, oder? Ohne den Bescheid kann man hier wirklich wenig helfen. Am besten vereinbaren die beiden mal einen Termin in der Leistungsauskunft und lassen sich den Sachverhalt erklären, alles andere hat ja wenig Zweck....
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Dringende Frage zu Kürzung Hartz IV bei Bedarfsgemeinschaft

Ja, das hab ich den beiden jetzt auch geraten. Morgen werden sie mal hintraben. Danke trotzdem. Ist wirklich sehr komplex.
 

ConnyP

Die Harmlose
AW: Dringende Frage zu Kürzung Hartz IV bei Bedarfsgemeinschaft

Es darf nur der Regelsatz der betroffenen Person gekürzt werden, ggf. bei Jugendlichen auch der Anteil an den Kosten der Unterkunft (100% Sanktion).

Wie alt ist denn die betreffende Person? 60% vom Regelsatz Lebenspartner (316,-) wären exakt 189,60 Euro, kann also schon sein.

Für eine 60%- Sanktion muss man aber schon ziemlich renitent sein und sich gar nicht melden, und das mehrfach.
 
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