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Tanja74
Hallo an alle!
Wir haben in unserem Hausgarten (13 Wohneinheiten) 4 gefährliche Dornenbüsche. Wir und eine weitere Kleinkindfamilie im Haus möchten, dass diese Büsche entfernet werden, weil sie erhebliche Verletzungen zufügen können. Die Dornen sind so hart, dass sie selbst Leder durchbohren und im Ball/Haut usw. einfach abrechen und steckenbleiben.
Normalerweise gehört die Entfernung von Bäumen/Büschen zu baulichen Veränderungen und bedarf einer Genehmigung aller Eigentümer. Aber gibt es eine Ausnahme bei gefährlichen Büschen (oder auch giftigen)? Weiß da jemand von euch Bescheid?
LG Tanja
Wir haben in unserem Hausgarten (13 Wohneinheiten) 4 gefährliche Dornenbüsche. Wir und eine weitere Kleinkindfamilie im Haus möchten, dass diese Büsche entfernet werden, weil sie erhebliche Verletzungen zufügen können. Die Dornen sind so hart, dass sie selbst Leder durchbohren und im Ball/Haut usw. einfach abrechen und steckenbleiben.
Normalerweise gehört die Entfernung von Bäumen/Büschen zu baulichen Veränderungen und bedarf einer Genehmigung aller Eigentümer. Aber gibt es eine Ausnahme bei gefährlichen Büschen (oder auch giftigen)? Weiß da jemand von euch Bescheid?
LG Tanja