AW: Das hab ich gerad von meinem Mann bekommen ...
*bedächtig den Kopf schüttelt*
Ich glaub nicht, daß ihr damit durchkommt.
Zuerst einmal müsste die BEKLAGTE die Kündigung bekommen, eine Aushändigung an die Klägerin ist meines Erachtens nicht rechtens.
Zweitens kannst du fest davon ausgehen, daß bei so überstürzten Apartementräumungen immer eine Menge Dreck hochspült. Geh also davon aus, daß beim Auszug ne Menge Sauerei auf dich zukommt.
Drittens, selbst wenn sie die Wohnung besenrein zurückläßt, gibt es meist immer noch Unmengen von Renovierungsbedarf. Also mit einem Tag Hauruck ist das noch lange nicht fertig!
Viertens, wenn du Pech hast, klagt die Beklagte ihrerseits auf Bedürftigkeit. Dann habt ihr zwar formell Recht bekommen, sie hängt euch aber immer noch auf der Pelle. GERADE und BESONDERS, wenn ihr auch noch Kost und Logis vereinbart habt.
Also, ich fürchte, die Sache hängt euch noch gut zwei Jahrzehnte nach.
Salat