Bitte mal schauen

AW: Bitte mal schauen

Soweit ich weiß, zahlt die Versicherung erst ab einen Alter von 7 Jahren.

Ich würde, um Streit zu vermeiden, privat das mit den Eltern des Jungen klären.
 
AW: Bitte mal schauen

Sfanie hat gesagt.:
Soweit ich weiß, zahlt die Versicherung erst ab einen Alter von 7 Jahren.

Ich würde, um Streit zu vermeiden, privat das mit den Eltern des Jungen klären.

Das habe ich befürchtet, dass wir das zahlen müssen.
 
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schau mal hier:
Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind nicht deliktfähig, Kinder bis zum 18. Lebensjahr nur bedingt. In diesem Fall wird bei einem Schaden, der durch das Kind verursacht wurde immer die Verletzung der Aufsichtspflicht geprüft. Kraft Gesetzes sind dieses die Eltern, der Vormund, der/die Ausbilder/in oder der/die Lehrer/in. Durch Vertrag übernehmen der Kindergarten oder die Großeltern, der Babysitter, die Nachbarn oder Freunde die Aufsichtspflicht. Dieser Vertrag wird , mit Ausnahme des Kindergartens, mündlich geschlossen


Ich verstehe das so, daß in diesem Fall per vertrag der Kindergarten für euch die Aufsichtspflicht übernommen hat,
von daher würde ich das mal mit der Leitung besprechen, ob die da eine entsprechende Versicherung haben
 
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Aha,

die sagten nur, sie können nicht überall ihre Augen haben,

was ja auch stimmt,

aber trotzdem sind sie dann in der Aufsichtspflicht.
 
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haben die denn für solche Fälle keine Versicherung?

Was meinen die denn wer das bezahlt?
 
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Hallo Marion,

generell zahlt da euere Haftpflichtversicherung nicht, außer ihr habt den Zusatz :Schaden bei deliktunfähigen Kindern mitversichert
dann zahlt euere Haftpflicht.

Sonst zahlt höchstens ne Versicherung vom Kiga wenn die sowas haben sollten, sonst ihr selbst.

Liebe Grüße

Sabine mit Anna
 
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