AW: Bitte mal schauen
schau mal hier:
Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind nicht deliktfähig, Kinder bis zum 18. Lebensjahr nur bedingt. In diesem Fall wird bei einem Schaden, der durch das Kind verursacht wurde immer die Verletzung der Aufsichtspflicht geprüft. Kraft Gesetzes sind dieses die Eltern, der Vormund, der/die Ausbilder/in oder der/die Lehrer/in. Durch Vertrag übernehmen der Kindergarten oder die Großeltern, der Babysitter, die Nachbarn oder Freunde die Aufsichtspflicht. Dieser Vertrag wird , mit Ausnahme des Kindergartens, mündlich geschlossen
Ich verstehe das so, daß in diesem Fall per vertrag der Kindergarten für euch die Aufsichtspflicht übernommen hat,
von daher würde ich das mal mit der Leitung besprechen, ob die da eine entsprechende Versicherung haben