Bitte, bitte: Hilfe von Krankenversicherungsexperten oder jmd. der sich pflichtversichern musste

Trixi

Seelenfänger
Wer kann mir mal eine Auskunft geben, es ist wirklich wichtig!

Kurz zu den Fakten:

Meine Mama ist familienversichert über meinen Vater, sie ist zwar selbständig, hat aber ein sehr geringes Einkommen, daher die Familienversicherung (länger als 1 Jahr mittlerweile).

Mein Vater wird sich aber evtl. trennen, was muss sie dann beachten?

Wie gehts weiter mit ihrer eigenen Absicherung, wieviel müsste sie zahlen?

Sie hat wiklich ein äußerst geringes Einkommen, war dazu vor 7 Jahren an Krebs erkrankt.

Darf eine KK sie ablehnen?

Privat oder gesetzliche KK Pflicht?

Ich finde nichts so richtig im Netz.:ochne:
Fragen über Fragen, ich bin gerade etwas konfus, sorry, wenns wirr klingt!:(

Danke erstmal im Voraus.
 

Su

Das Luder
AW: Bitte, bitte: Hilfe von Krankenversicherungsexperten oder jmd. der sich pflichtversichern musste

Experte bin ich nicht, aber nach meinen Wissenstand muss sie sich dann selber versichern, das geht entweder privat oder freiwillig in der gesetzlichen, ich bin auch als Selbständige freiwillig in der Gesetzlichen und zahle so gute 300,00 Euro/Monat. Aufnehmen muss sie die Versicherung, am besten die nehmen in der sie gerade eh mit Ihrem Mann versichert ist.

Wie endgültig in allen Schritten will er sich den trennen, kann man da nix machen?

LG
Su
 

Florence

Gehört zum Inventar
AW: Bitte, bitte: Hilfe von Krankenversicherungsexperten oder jmd. der sich pflichtversichern musste

Ablehnen darf eine gesetzliche KK sie nicht, eine private kann da schon einige Bedingungen stellen, die keinesfalls akzeptabel sind...
Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen KK gibt es einen Tarif bei einem Gewinn von weniger als um die 800 Euro, da zahlt sie dann ca. 130 Euro im Monat.

Wenn diese Selbständigkeit weniger abwirft, wäre es vielleicht die Frage, ob es sich dafür überhaupt lohnt zu arbeiten? Dann wäre sie angestellt vielleicht besser dran?

Liebe Grüße, Anke
 

flonikki

Habibi
AW: Bitte, bitte: Hilfe von Krankenversicherungsexperten oder jmd. der sich pflichtversichern musste

Im Normalfall ändert die Trennung nichts an der Familienversicherung (google mal nach "Trennung Familienversicherung", da ist alles gut erklärt). Erst nach der Scheidung muss sie sich selbst versichern.

Inwiefern das Einkommen aus der Selbständigkeit jetzt eine Rolle spielt, weiß ich nicht, aber das lässt sich sicherlich direkt bei der Krankenkasse erfragen.

Liebe Grüße,
Jenny
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Bitte, bitte: Hilfe von Krankenversicherungsexperten oder jmd. der sich pflichtversichern musste

:winke:

sie hat die Wahl ob privat oder freiwillig gesetzlich. Aber nur theoretisch. Private ist wegen Eintrittsalter, Vorerkrankungsstatus und nicht mehr möglicher Bildung von Altersrückstellungen absolut indiskutabel.

Die letzte GKV in der sie versichert war, muss sie nehmen. Aber Achtung: Es gibt eine drei-Monats Frist zur Entscheidung über die freiwillige Mitgliedschaft, die einzuhalten ist. Wenn sie die verpasst, muss sie in die Private und zwar dann in den Basistarif - dort wird sie dann den Höchstbeitrag der GKV zahlen müssen. Also, am besten direkt das Gespräch mit der Kasse suchen, damit nichts schief läuft. Ich weiß nicht, ob die Trennung maßgeblich ist oder eine eventuelle Scheidung. Das müsste sie klären. Auch, ob sie nicht bis zur Scheidung noch in der Familienversicherung bleiben kann. Ich seh das auch so, wie Jenny, dass die Trennung an sich noch kein Grund für die Aufgabe der Familienversicherung sein dürfte. Aber das soll sie besser rechtsverbindlich und schriftlich von der Kasse bekommen.

Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen KK gibt es einen Tarif bei einem Gewinn von weniger als um die 800 Euro, da zahlt sie dann ca. 130 Euro im Monat.

Dieser erweiterte Mindestsatz gilt in aller Regel aber nur für Arbeitnehmer. Bei Selbständigen ist der Mindestsatz ca. 1900 Euro. Es gibt aber oft Verhandlungsspielraum und Möglichkeiten (besonders in finanzieller Notlage) mit den KK zu reden. Satzungsmäßige Unterschiede gibt es auch hier und da, von daher bei negativer Auskunft der eigenen KK ruhig auch mal bei anderen nachfragen.

Liebe Grüße
Angela
 

Birgit.74

Sushifee
AW: Bitte, bitte: Hilfe von Krankenversicherungsexperten oder jmd. der sich pflichtversichern musste

Ich weiß nicht, ob die Trennung maßgeblich ist oder eine eventuelle Scheidung. Das müsste sie klären. Auch, ob sie nicht bis zur Scheidung noch in der Familienversicherung bleiben kann.

Bis zur rechtskräftigen Scheidung ist sie familienversichert :jaja:
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Bitte, bitte: Hilfe von Krankenversicherungsexperten oder jmd. der sich pflichtversichern musste

Ja, denke ich auch, Birgit.

Ich würde es mir trotzdem schriftlich von der KK geben lassen und mich da nicht auf google und Internetauskünfte verlassen. Im SGB steht zwar eindeutig auch "Ehegatten" (und bis zur Scheidung ist man ja Ehegatte) aber ich weiß nicht, ob es in dem Punkt vielleicht doch auch (unterschiedliche) satzungsmäßige Vorgaben gibt oder Fristen, die zu beachten sind, oder wie es generell mit den unterschiedlichen Anschriften aussieht, etc.
 

Trixi

Seelenfänger
AW: Bitte, bitte: Hilfe von Krankenversicherungsexperten oder jmd. der sich pflichtversichern musste

Au man, Ihr seid ja Spitze.
Habt herzlichen Dank für Eure Hilfe, nun ist meine Mama erstmal ein bissel beruhigt übers Wochenende.

Ich hoffe ja immer noch, dass mein Vater sich wieder einkriegt. Im Moment siehts nicht danach aus, leider...
 
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