Bei Vorsorgeuntersuchung freistellen...

anne1903

Gehört zum Inventar
Hallo

brauche mal eure Hilfe... Ich habe in 14 Tagen meine nächste Vorsorgeuntersuchung, und mein Arbeitgeber muss mich dafür doch Freistellen oder ?
Ich muss doch dann nur die zeit nacharbeiten oder nicht ?
Die regen sich jetzt nur alle auf das ich meinen Termin um 9:30 Uhr habe.
Das ist alles so... hier.

Weiss da jemand näher bescheid wie sich das alles Verhält ?

LiEbE GrÜsSe AnNe
 

ConnyP

Die Harmlose
Hallo,
also soweit ich weiß, muß der Arbeitgeber Dich auf jeden Fall freistellen. Die Zeit wird aber abgezogen, mußt Du also nacharbeiten.
mal ne Frage, wenn das so ein Problem ist, wieso machst Du die Vorsorge nicht Nachmittags? Da haben die meisten Arztpraxen ein oder zwei Tage in der Woche, wo sie am (frühen) Nachmittag auch Vorsorge machen. Und meines Wissens muß man heute auch für Blutabnahme nicht mehr nüchtern sein...
Ansonsten: nicht ärgern lassen, die sind doch nur neidisch!!! :jaja: :)
 

Jenni

Gehört zum Inventar
Hallo Anne,

der Punkt ist im Mutterschutzgesetz geregelt, schau doch mal bei google!
Aber soweit ich mich erinnern kann, muß Dir Dein Arbeitgeber für Vorsorgeuntersuchungen frei geben. Es sei denn, Du übst eine Teilzeittätigkeit aus, dann kann er von Dir verlangen, die Arzttermine in Deine arbeitsfreie Zeit zu legen.

Schau mal hier:

http://www.nuernberg.de/rathaus/download/fb/Kind_neu.pdf

Auf Seite 6 findest Du unter der Überschrift "Vorsorge" einen kurzen Absatz zu dem Thema.

Liebe Grüße
Jenni
 
C

CJL

Hallo,

MuSchG (Mutterschutzgesetzt) § 16:

FREISTELLUNG FÜR UNTERSUCHUNGEN
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zurgunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltsausfall darf hierdurch nicht eintreten.

EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) § 9:

MASSNAHMEN DER MEDIZINISCHEN VORSORGE UND REHABILITATION
(1) Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. ...
(2)Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antrittes der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und die Verlängerungder Maßnahme im Sinne des Absatzes 1 unverzüglich mitzuteilen und ihm
a) eine Bescheinigung über die Bewilligung der Maßnahme durch einen Sozialleisungsträger nach Absatz 1 Satz 1 oder
b)...
unverzüglich vorzulegen.

Was bedeutet das jetzt?

Du hast deinen AG über einen Vorsorgetermin informiert, so wie du es gesetzlich verpflichtet bis laut EFZG. Er hat dich für den genannten Termin freizustellen und muß dir dein Gehalt weiterbezahlen. Dafür läßt du dir widerum eine Bescheinigung über deine Anwesenheit beim Arzt geben und gibst diese deinem Arbeitgeber - dies mußt du laut EFZG auch.

Anderer Fall - man darf zweimal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung wegen seiner Zähne. Selbes Spiel - AG informieren über nächsten Termin, vom Arzt Bescheinigung geben lassen über Anwesenheit und diese dem AG unverzüglich einreichen. Er hat für diese Zeit weiterhin den Lohn zu zahlen.
Vertraglich kann der AG eine Entgeltsfortzahlung im Falle von Arztbesuchen während der Arbeitszeit ausschliessen - hier muss man dann entweder die Arbeitszeit nachholen, um an das entgangene Geld zu kommen oder man verzichtet auf den entgangenen Lohn. Dies tun aber die wenigsten AG.

Im Falle des Mutterschutzgesetzes muss er zahlen, auch wenn er vertraglich etwas anderes vereinbart hatte.

LG,

Claudia
 

Schäfchen

Copilotin
Der AG muß dich freistellen, aber natürlich könnte er darum bitten, die Untersuchungstermine (wenn möglich) nicht in die Arbeitszeit zu legen.

Ich persönlich hab das immer so geregelt, dass ich nach Feierabend zum Arzt bin oder (wenns nicht anders passte) ein halbes Stündchen früher gegangen. Die Zeit mußte ich allerdings nacharbeiten.

Wenn es bei euch böses Blut gibt, dann leg doch deine Termine nach Dienstschluß. Damit gehst du Problemen einfach aus dem Weg.

sagt
Andrea
 

anne1903

Gehört zum Inventar
Hallo

Danke euch allen das ihr mir helfen konntet.
Aber eine Frage hab ich noch ... von der Arbeit freistellen... kein Entgeldverlust heisst doch das ich diese Zeit nicht nacharbeiten muss ? Richtig ?
Das ist doch das gleiche wie: wenn ich Prüfung ( Ausbildung ) habe muss der Arbeitgeber mich auch von der Arbeit freistellen und da muss die Zeit doch auch nicht nachgearbeitet werden...

GrÜsSlE AnNe
 

Jenni

Gehört zum Inventar
Hallo Anne,

ich würde sagen, da Dein Chef Dich ohne Entgeldverlust freistellen muß, heißt das meiner Meinung nach, daß Du dann auch die Zeit nicht nacharbeiten musst!

Liebe Grüße
Jenni
 

Steffi und Sarah

Familienmitglied
Hallo Anne,
Ich musste nur eine Bescheinigung vom Arzt abgeben,von wann bis wann ich dort war.Also vor dem Termin noch arbeiten und danach auch wieder arbeiten.Nacharbeiten brauchte ich nicht,ist meines Wissens auch gar nicht notwendig.

LG Steffi
 
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