Auswahl der Paten - brauch mal euren Rat.

Helga

Frau G-Punkt
Wir haben Louisas Paten danach ausgesucht, ob sie in der Lage wären, Louisa auch zu erziehen, wenn uns etwas passiert ! Wir haben uns dann für meine Schwester und meinen Schwipp-Schwager entschieden (die beiden sind nicht verheiratet, PFUI aber auch :) ) ! Ich selber bin Patin bei der Kleinen unserer Nachbarn. Auch sie haben mich nach diesen "Kriterien" ausgesucht. Mir ist von vorne herein nicht wichtig gewesen, ob die Paten mein Kind mit Geschenken "überhäufen" könnten ! Ich kann es bei meinem Patenkind auch nicht, und das habe ich den Eltern auch ganz klar gesagt !

Paten aus zu suchen will gut überlegt sein, denn ich nehme dieses Thema sehr ernst !

Freunde oder Freundinnen als Paten zu nehmen sehe ich als etwas kritisch an ! Klar kann auch in Familien Streit und Zwistigkeiten vorkommen, aber letzlich hält die Familie, wenn es hart auf hart kommt, dann noch zusammen !!
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
Wir haben Louisas Paten danach ausgesucht, ob sie in der Lage wären, Louisa auch zu erziehen, wenn uns etwas passiert

Genauso haben wir das bei Tim übrigens auch gemacht und meine Schwester bei ihren beiden Kindern.

So sind wir jeweils gegenseitig die Patinnen :jaja: o. g. Kriterium war mir einfach das Wichtigste.

Liebe Grüße
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
Jetzt komm ich Heidenkind reingeschlichen und sage als Verwaltungsmensch folgendes dazu:

Wir haben Louisas Paten danach ausgesucht, ob sie in der Lage wären, Louisa auch zu erziehen, wenn uns etwas passiert !
*räusper* ich denke, das war in früheren Zeiten so. Heutzutage ist die Patenschaft doch eher ne Formsache, rechtlich erhält der Pate keine "automatische Erziehungsgewalt" mehr, im Falle des schlimmsten Falles. Meine Taufgründe dürften bekannt sein, die Paten haben wir allerdings danach ausgesucht, wer Interesse für die Kurze entwickeln kann und hat. D. h. spielen, beschäftigen, sich mit ihr auseinandersetzen und ein Vertrauensverhältnis für später aufbauen. So sind mein Schwager und eine wirklich "alte" Freundin der Familie die Paten geworden. Die Freundin meines Schwagers als Patin zu nehmen, auf diesen Gedanken wäre ich nie gekommen. Da ist die Bindung einfach nicht so stark, dass sie eine Trennung von meinem Schwager überdauern würde. Meine beste Freundin allerdings würde ich als Patin für N° 2 in Erwägung ziehen, sie ist allerdings schon Trauzeugin von uns und hat schon zwei Patenkinder - sie ziert sich also noch :-D

:winke:
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
Liebe Conny,

Heutzutage ist die Patenschaft doch eher ne Formsache, rechtlich erhält der Pate keine "automatische Erziehungsgewalt" mehr, im Falle des schlimmsten Falles

:-? das ist wohl so :-?

Trotzdem - meine Schwester und ich haben schon publik gemacht, dass das unser Wunsch wäre und die komplette Familie weiß Bescheid.

Kennst du dich in dieser Thematik besser aus?

Könnte man evtl. mit einem hinterlegten Schreiben beim Notar vorbeugen oder wie wird so etwas eigentlich entschieden, wenn z. B. die Eltern sterben - kommen die Kinder dann automatisch zu Pflegefamilien oder zu Verwandten? :???:

Liebe Grüße
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
So richtig Ahnung hab ich auch nicht, ich weiss eben nur, dass bei manchen noch dieser Irrglaube besteht (Pate=späterer Erziehungsberechtigter). Ich hab mal gegoogelt und folgendes gefunden:
Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Sorgerecht bei Tod eines Elternteils oder der Eltern

Oft stellen sich Eltern die Frage: Was passiert, wenn einer der Elternteile stirbt? Wer übt dann das Sorgerecht aus? Sollte diese Frage nicht geklärt werden, kann dies sehr belastend sein.

Sind die Eltern miteinander verheiratet oder haben sie als unverheiratete Eltern Sorgeerklärungen abgegeben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.

Waren die Eltern nicht miteinander verheiratet und hatten sie keine Sorgeerklärungen abgegeben, so überträgt das Familiengericht beim Tod der sorgeberechtigten Mutter dem Vater die elterliche Sorge dann, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Diese Entscheidung des Gerichts wird u.a. auch davon abhängen, ob ein persönliches Verhältnis zwischen dem Vater und dem Kind besteht.

Wenn einem Elternteil auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung, z.B. bei der Scheidung, die elterliche Sorge vor seinem Tod allein zustand, so ist eine neue gerichtliche Entscheidung erforderlich.

Die gemeinsam sorgeberechtigen Eltern können für den Fall, daß sie beide versterben durch Testament erklären, wer Vormund ihres Kindes werden soll. Daran hat sich das Familiengericht grundsätzlich zu halten. Wurde keine Verfügung durch die Eltern getroffen, muß das Familiengericht allein nach dem Wohl des Kindes eine Entschei-dung treffen. Die gleiche Möglichkeit der Bestimmung eines Vormundes besteht für einen allein sorgeberechti-gen Elternteil, wenn der andere Elternteil für eine Übertragung des Sorgerechts ausscheidet.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: jugendamt@memmingen.de.
Quelle: http://www.memmingen.de/MM/Seiten/Jugendamt/sorgerecht.htm

Mehr kann ich auch nicht dazu sagen, ich würde da mal einen Familienanwalt befragen und evtl. das örtliche Jugendamt.

:winke:
 

Helga

Frau G-Punkt
Das heisst, es wäre sinnvoll, noch eine zusätzliche Notarielle Erklärung abzugeben ?!?! Dann sollten wir das wohl mal machen !!
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
Danke Conny,

ich werde bei Gelegenheit mal beim Notar anrufen, was so etwas kostet :jaja:

Mit solchen Dingen mag man sich ja gar nicht befassen, aber Vorbeugen ist da wohl schon besser ...

Liebe Grüße
 
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