Brini
ohne Ende verliebt
Hallo zusammen,
wenn ihr mal richtig viel Zeit habt würde ich mich sehr freuen wenn ihr mir beim übersetzen helfen würdet.
Ich hab das jetzt zweimal gelesen und irgendwie überhaupt nicht kapiert
Heute waren wir (mal kurz ) in Stuttgart weil Melissa's Pass abgelaufen war. Ich wollte das eigentlich hinauszögern weil wir doch im August heiraten und beide Stephan's Namen annehmen möchten. Nun, leider liess sich das nicht so weit hinausschieben also mussten wir heute, für gerade mal 4 Monate, einen neuen Pass beantragen. Von der investierten Zeit mal abgesehen hat das auch ganz schön Asche gekostet, Sprit (Stuttgart ist nicht grad um's Eck , Passfotots, Anträge ect.. )
Sodele, ich schweife ab.
Ich habe die Dame, die irgendwie genervt war, gefragt wie das denn in zukunft abläuft (wir MUSSTEN ja persönilch vorsprechen. Was ich einerseits verstehen kann, andererseits fahr ich halt nicht mal eben dahin) und kamen dabei auf das Thema Doppelbürger.
Mein letzter Stand war: Doppelbürger kann man nicht mehr werden. Jetzt sagt doch die Dame, dies sei möglich. Nun hab ich geforscht und dies hier gefunden: Auslandschweizer: Doppelbürgerrecht
Nur kapiert hab ich es irgendwie nicht so ganz. Ist es jetzt MEHR Vorteil oder Mehr Nachteil?! Kann Stephan also durch die Heirat auch Doppelbürger werden?
Ich meine das so verstanden zu haben, dass wir nach 4 Ehejahren BEIDE Doppelbürger werden können? Was meinen die mit dem Erbrecht? Welches gilt jetzt bei wem? (Bei ihm weiterhin das deutsche Recht, oder eben nich?) Ich bin bei solchen Texten so schnell überfodert. Sollen doch einfach: Schweizgeborenen und Deutschgeborenen schreiben
Ojeh, ich muss das später nochmals lesen. Aber wenn jemand gerne aufklärt, dann würde ich mich schon freuen
Grüssle Sabrina
wenn ihr mal richtig viel Zeit habt würde ich mich sehr freuen wenn ihr mir beim übersetzen helfen würdet.
Ich hab das jetzt zweimal gelesen und irgendwie überhaupt nicht kapiert
Heute waren wir (mal kurz ) in Stuttgart weil Melissa's Pass abgelaufen war. Ich wollte das eigentlich hinauszögern weil wir doch im August heiraten und beide Stephan's Namen annehmen möchten. Nun, leider liess sich das nicht so weit hinausschieben also mussten wir heute, für gerade mal 4 Monate, einen neuen Pass beantragen. Von der investierten Zeit mal abgesehen hat das auch ganz schön Asche gekostet, Sprit (Stuttgart ist nicht grad um's Eck , Passfotots, Anträge ect.. )
Sodele, ich schweife ab.
Ich habe die Dame, die irgendwie genervt war, gefragt wie das denn in zukunft abläuft (wir MUSSTEN ja persönilch vorsprechen. Was ich einerseits verstehen kann, andererseits fahr ich halt nicht mal eben dahin) und kamen dabei auf das Thema Doppelbürger.
Mein letzter Stand war: Doppelbürger kann man nicht mehr werden. Jetzt sagt doch die Dame, dies sei möglich. Nun hab ich geforscht und dies hier gefunden: Auslandschweizer: Doppelbürgerrecht
Nur kapiert hab ich es irgendwie nicht so ganz. Ist es jetzt MEHR Vorteil oder Mehr Nachteil?! Kann Stephan also durch die Heirat auch Doppelbürger werden?
Ich meine das so verstanden zu haben, dass wir nach 4 Ehejahren BEIDE Doppelbürger werden können? Was meinen die mit dem Erbrecht? Welches gilt jetzt bei wem? (Bei ihm weiterhin das deutsche Recht, oder eben nich?) Ich bin bei solchen Texten so schnell überfodert. Sollen doch einfach: Schweizgeborenen und Deutschgeborenen schreiben
Ojeh, ich muss das später nochmals lesen. Aber wenn jemand gerne aufklärt, dann würde ich mich schon freuen
Grüssle Sabrina