Auch wenn es vielleicht eine doofe Frage ist...

N.i.c.o.l.e

Buchdealer
AW: Auch wenn es vielleicht eine doofe Frage ist...

Nu hab ich auch ein bißl Angst bekommen...
Ne dicke Geldstrafe wäre das letzte was wir jetzt gebrauchen könnten.Also hab ich mein Leggerschen schweren Herzens weg geschickt und mich mit meiner Biene links breit gemacht :)

Sicher ist sicher :zwinker:
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
AW: Auch wenn es vielleicht eine doofe Frage ist...

ich denke, die Frage ging auch in die Richtung, wie man rausfindet ob Bilder urheberrechtl. geschützt sind.
Meines Wissens gibt es auch freie Bilder :)
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Auch wenn es vielleicht eine doofe Frage ist...

Klar gibt es auch freie Bilder. Habe einige Künstler, die ihre Bilder zur freien Verwendung online stellen.

Meist steht sowas in den FAQ oder so der Seite.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Auch wenn es vielleicht eine doofe Frage ist...

Freie Bilder (oder "Kunstwerke") sind alle , die älter als 50 bzw. 70 Jahre alt sind (je nach Land verschieden, meist 70 Jahre, CH 50...). Freie Bilder gibt es nicht. Es sei denn, sie haben keinen Urheber ...
Frage ist einzig, ob der Urheber die Verletzung seiner Rechte verfolgt.
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Auch wenn es vielleicht eine doofe Frage ist...

Ha, doch noch gefunden: unter www.pixelquelle.de stellen User ihre Fotos online und die sind alle Lizenzfrei.

Unter Punkt 2 der Nutzungsbedingungen steht:
2. Nutzungsbedingungen für Downloader

Der Downloader erhält von PixelQuelle.de das nicht exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den in der Bilddatenbank von PixelQuelle.de gespeicherten Fotos.

Das Nutzungsrecht umfasst eine Nutzung im Internet, das Recht auf Bearbeitung und Umgestaltung sowie eine Vervielfältigung in Printmedien. Ausgeschlossen ist eine Nutzung in Bilddatenbanken, Bildkatalogen und die Bereitstellung von Bildern zum Download oder zum Verkauf. Das Nutzungsrecht ist ferner ausgeschlossen für eine Verwendung im Zusammenhang mit pornografischen, diffamierenden, verleumdenden oder anderen, gesetzlichen Vorschriften widersprechenden Sachverhalten oder Darstellungen. Die Einräumung des Nutzungsrechtes erfolgt unentgeltlich. Der Downloader ist berechtigt, die Bilder von PixelQuelle.de für kommerzielle und nicht kommerzielle Vervielfältigungen zu nutzen.

Der Downloader ist verpflichtet bei Verwendung von Bildern von PixelQuelle.de, PixelQuelle.de als Bildquelle anzugeben.

Sollte es durch eine nicht diesen Nutzungsbedingungen entsprechende Verwendung der Bilder zu Ansprüchen Dritter gegenüber PixelQuelle.de oder den Uploadern kommen, stellt der Downloader insofern sowohl PixelQuelle.de wie auch den Uploader von sämtlichen Ansprüchen frei, soweit er diese verschuldet hat.
Man darf die Bilder also verwenden.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Auch wenn es vielleicht eine doofe Frage ist...

Diese ja. Du hast eine schriftliche Freigabe des Urhebers. Also eine Lizenz erworben. Genau so muss es sein.
(Übrigens an Bedingungen geknüpft: die Quellenangabe, bzw. die Copyrightangabe. Womit wir wieder beim Anfang sind...)
 

Blatthaar

Dauerschnullerer
AW: Auch wenn es vielleicht eine doofe Frage ist...

Es tat zwar recht weh, die schönen Bilder zu entfernen, aber sicher ist sicher...
 

Mischa

Administrator
Mitarbeiter
Moderatorin
AW: Auch wenn es vielleicht eine doofe Frage ist...

Ralf hat 100%ig Recht. Insbesondere die vielen Idol Avatare im Moment sind wenigstens theoretisch bedenklich -> http://irights.info/index.php?id=516

In der Regel wird die Plattenfirma oder das Management es tolerieren und als Imagewerbung durchgehen lassen. Aber einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Daher nur selbstgemachte Avatar Bilder benutzen und ihr seid das Problem los.

Klasse Signatur Ralf, gefällt mir sehr gut.

Alles Liebe
Mischa
 
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