Arbeitgeber-/Krippen-/Kündigungs-Problem

Redviela

Hamsterwoman
Mitarbeiter
Moderatorin
AW: Arbeitgeber-/Krippen-/Kündigungs-Problem

Elterngeld gibt es dann nicht mehr, wenn du es für ein Jahr beantragt und bekommen hast.
 

EngelinZivil88

Gerade reingestolpert
AW: Arbeitgeber-/Krippen-/Kündigungs-Problem

Da hast du Recht, aber vielleicht könnte ich noch eine Änderung beantragen auf halbe Sätze. Habe ja erst vier volle Sätze bekommen. Dann reicht es ja sozusagen fast bis zum Ende des zweiten Jahres.

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Kasparin

Gehört zum Inventar
AW: Arbeitgeber-/Krippen-/Kündigungs-Problem

Kannst du denn ohne weiteres überhaupt länger in Elternzeit gehen? Man legt sich ja für die ersten zwei Jahre verbindlich (!) fest, wie lange man in Elternzeit bleibt. Wenn du bei deinem Arbeitgeber nur ein Jahr angemeldet hast, kannst du nicht ohne weiteres das zweite Jahr auch zuhause bleiben. Das hadt du dann sozusageb in den Wind geschossen.

Wie genau hast du denn deie Anmeldung zur Eltetnzeit damal formuliert, steht dir das zweite Jahr überhaupt noch zu?Das würde ich etstmal prüfen!
 

Nerdmama

Wonder Woman
AW: Arbeitgeber-/Krippen-/Kündigungs-Problem

Also ich habe damals ein Formular ausgefüllt, wo dann drauf stand von wann bis wann ich Elterrnzeit machen will. Ca 6 Monate vor Ablauf der beantragten Elternzeit hat mich die Personalabteilung angeschrieben und gefragt, ob es dabei bleibt, dass ich ab Datum xy aus der Elternzeit zurück komme, oder ob ich die verlängern will.
Unmöglich scheint es also nicht zu sein, die nochmal zu verlängern, wenn man nicht von Anfang an die vollen 3 Jahre beantragt hat.
 

Sunny

Dauerschnullerer
AW: Arbeitgeber-/Krippen-/Kündigungs-Problem

Ich hab meine Elternzeit auch erst für ein Jahr beantragt und drei Monate vor Ende hab ich um ein weiteres Jahr verlängert.
 

Kasparin

Gehört zum Inventar
AW: Arbeitgeber-/Krippen-/Kündigungs-Problem

Dann habt ihr aber Glück gehabt, da hat dann der Arbeitgeber mitgespielt. Rein rechtlich ist es so, dass man kurz nach der Geburt die ersten beiden Jahre festlegen muss und sich da auch eigentlich dran halten muss. Nur das dritte Jahr kann man dann ohne Zustimmung des Arbeitgebers so hinten dran hängen.
Für alles in den ersten beiden Jahren muss man halt auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen.

Steht so übrigens aich in Sus Link.
 
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Little Rocker

die ein Krönchen trägt
AW: Arbeitgeber-/Krippen-/Kündigungs-Problem

Ab zum Jugendamt, ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Wenn nicht in der Kita, dann eben bei einer Tagesmutter.
 
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