K.a.t.j.a

Katzenflüsterin
Weiß jemand von euch zufällig, wo man sich über anstehende Anliegerkosten erkundigen kann? Also nicht die Höhe ansich (das wird unsere Stadtverwaltung jetzt auch noch nicht wissen), sondern eher die Berechnung.
Hier soll unsere Straße nämlich demnächst erneuert werden.

Wir wohnen 100m von der Straße entfernt.
Anbindung nur durch einen Privatweg (eben diese 100m), der meinen Schwiegereltern gehört.
Wir haben keinerlei Kontakt zu einer Straße und sind umringt von Nachbarshäusern. Wie gesagt, einzig dieser Privatweg von 100 !!! Metern ist unser Zugang zu dieser fürchterlichen Ruine namens Straße.
Vor uns stehen noch 3 Häuser.

Nun hat mir jemand zugetragen, dass wahrscheinlich keinerlei Kosten auf uns zukommen können/dürfen. Das würd ich gern irgendwo nachlesen, aber ich weiß nicht, wo ich da suchen muss.

Kann mir jemand helfen?

LG
Katja
 

Susa

einfach nur langweilig...
AW: Anliegerkosten

Hm, mein Chef wohnt ganz ähnlich, bei ihm war für diesen Weg ein Wegerecht eingetragen (weil es halt auch über 3 andere Grundstücke ging) Er musste zahlen...
 

K.a.t.j.a

Katzenflüsterin
AW: Anliegerkosten

Ja, will ich wohl glauben.

Trotzdem wäre es schön, das einfach mal irgendwo nachlesen zu können. Unsere Stadtverwaltung kann sich ja auch mal irren ... und wenn wir durch simplen Einspruch die Kosten einsparen könnten, wären wir ja um einiges weiter. ;)
 

maimama2003

Familienmitglied
AW: Anliegerkosten

Hi
Also in Wunstorf ist es so der Anliege Zahlt pro meter die sein Grundstück an der betreffenden Staße laggeht., Ich denke mal wir bei euch auch so sein da es ja auch Niedersachen ist Summe X Mal Die meter = Anliegerkosten
 

maimama2003

Familienmitglied
AW: Anliegerkosten

Ne das können wir dir nicht sagen, wir wissen es nur weil wir anteilig unsere neuen Straßenlampen bezahlen mussten und sind mit der meterberechnung recht günstig davongekmmommen. Wenn ihr in nem reinen Neubaugebiet Wohnt kann es aber auch sein das es nach der Grundstücksgröße berechnet wird, davon gehen wir nicht aus.
Übrigens noch ne anmerkung die rechnung kann dann auch mehrere Jahre dauern (bei uns waren es 5Jahre) und man kein einspruch einlegen weil das Arbeiten waren die (sozusagen) von der Öffentlichen Hand gemacht waren also bei uns die Stadt an keine Verjährungsfristen gebunden sind.
 

Claudia

glücklich :-)
AW: Anliegerkosten

Du bist also ein Hinterlieger :-D

KOmmt nu darauf an, ob die Straße erneuert wird oder das erste mal richtig fertiggestellt wird...Wenn die Straße das erste aml zum Beispiel einen Bürgersteig bekommt (auch wenn nur ein letztes Stück fertig gemacht wird und der Rest schon laaange fertig ist) oder die letzte Fahrbahndecke oder, oder oder, dann wird der Erschließungbeitrag für die angrenzenden (unmittelbar und unmittelbar) Grundstücke fällig. Der ist grundsätzlich geregelt in § 132 BauGB. Die Städte/Gemeinden müssen eine Satzung haben dafür. Guck mal beispielhaft unsere ist die hier *klick*.
Deine für Dich zuständige Gemeinde kann Dir aberauch gegen Gebühr eine Anliegerbescheinigung ausstellen, ob für Euch noch Erschließungsbeitrag fällig wird oder nicht.

Bei einer Erneuerung der Straße gibt es hier den sogenannte Straßenbaubeitrag der auch nach Satzung der jeweiligen Gemeinde erhoben wird im Zusammenhang mit dem Kommunalabgabengesetz, welches wieder Ländersache ist. Hier kann ich Dir wieder nur unsere Satzung beipielhaft geben *klick*. Das wird jede Gemeinde anders handhaben und ist auch wieder Landesrechtabhängig.

Am besten rufst Du mal bei Deiner Gemeinde an und fragst nach allgemeinen Infos zu Anliegerbeiträgen. Und hier sind noch mal allgemeine Infos dazu von unserer Gemeinde *klick*

:winke:
Claudia, die ersteres in früheren Zeiten mal abgerechnet hat *seufz*
 
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