Anfechtung eines Gutachtens

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Anfechtung eines Gutachtens

So, ich muss das jetzt nochmal hochholen.


Ich werde jetzt zunächst mal Widerspruch einlegen, weiß aber ehrlich gesagt so gar nicht, wie das Formuliert werden sollte. Angela, hättest du da eine Idee, die ich mir dann umschreiben könnte?


Von anderen werden Vorschläge auch gerne angenommen, versteht aber bitte, dass ich hier so "öffentlich" nix konkreteres dazu schreiben kann.


:winke:

Rosi
 

Riccarda

hat ihre eigenen Regeln und Gesetze
AW: Anfechtung eines Gutachtens

wichtig ist meiner meinung nach, dass der gegengutachter ein gerichtlich beeideteer gutachter ist - sofern es sich um eine sache handelt, die vor gericht enden könnte.

denn ist dein gegengutachter NICHT gerichtlich beeidet, dann gilt sein gutachten vor gericht quasi nix und der gegner kann dein gutachten in der luft zerreissen.

bei handwerkern sind z.b. innungungsmeister immer eine gute idee. oder z.b. sachverständige, die auch einer lehrtätigkeit nachgehen. z.b. landschaftsplaner, der auch an der boku (in österreich bodenkultur) unterrichtet.

lg
riccarda
 

aurea

Goldstück
AW: Anfechtung eines Gutachtens

Rosi, hast du Einsicht in das Gutachten bekommen?

Geht es um ein Schriftstück an der Uni?

gerne auch per pn

LG Tina
 
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