Rita
Gehört zum Inventar
Hallo ihr Lieben,
ich habe heute einen Steuerbescheid für 2010 bekommen mit einer Rückforderung in Höhe von ca. 250 EUR. Begründung: mein Ex-Ehemann sei nicht zulageberechtigt gewesen (er ist Beamter), das habe die Zentralstelle für Altersvorsorge mitgeteilt.
Weiß jemand was damit anzufangen? Muss ich das zurückzahlen?
Vermutlich hat er vergessen, Familienstand, Adressänderung etc. bekannt zu geben. Was kann ich dafür?
Die Zulagen gingen doch auch direkt auf seine Anlage, oder? Wieso soll ich sie jetzt zurückzahlen?
Was kann ich jetzt tun, wenn er sich weigert, die Rückzahlung zu leisten? Klären kann ich das ja nicht für ihn, das muss er schon selbst machen.
Ratlose Grüße
Rita
ich habe heute einen Steuerbescheid für 2010 bekommen mit einer Rückforderung in Höhe von ca. 250 EUR. Begründung: mein Ex-Ehemann sei nicht zulageberechtigt gewesen (er ist Beamter), das habe die Zentralstelle für Altersvorsorge mitgeteilt.
Weiß jemand was damit anzufangen? Muss ich das zurückzahlen?
Vermutlich hat er vergessen, Familienstand, Adressänderung etc. bekannt zu geben. Was kann ich dafür?
Die Zulagen gingen doch auch direkt auf seine Anlage, oder? Wieso soll ich sie jetzt zurückzahlen?
Was kann ich jetzt tun, wenn er sich weigert, die Rückzahlung zu leisten? Klären kann ich das ja nicht für ihn, das muss er schon selbst machen.
Ratlose Grüße
Rita