Steuerrückforderung wg. Riester

Rita

Gehört zum Inventar
Hallo ihr Lieben,

ich habe heute einen Steuerbescheid für 2010 bekommen mit einer Rückforderung in Höhe von ca. 250 EUR. Begründung: mein Ex-Ehemann sei nicht zulageberechtigt gewesen (er ist Beamter), das habe die Zentralstelle für Altersvorsorge mitgeteilt.

Weiß jemand was damit anzufangen? Muss ich das zurückzahlen?
Vermutlich hat er vergessen, Familienstand, Adressänderung etc. bekannt zu geben. Was kann ich dafür?
Die Zulagen gingen doch auch direkt auf seine Anlage, oder? Wieso soll ich sie jetzt zurückzahlen?
Was kann ich jetzt tun, wenn er sich weigert, die Rückzahlung zu leisten? Klären kann ich das ja nicht für ihn, das muss er schon selbst machen.

Ratlose Grüße
Rita
 

Su

Das Luder
AW: Steuerrückforderung wg. Riester

Liebe Rita,

ich hasse Riester, wenn Dir mir mal begegnet, garantiere ich für nichts.

Leider habe ich den Fall öfter. Das Problem ist selbst wenn man beim Finanzamt nachweisen kann, das die Änderung falsch ist, machen die nichts. Sie bekommen Meldungen von der Alterszulagenstelle (oder wie die heißt) und dann geht da seinen automatischen Gang. Die Alterszulagenstelle hat scheinbar Daten mit der Rentenversicherung abgeklärt und kommt dann manches Mal zu komischen Schlussfolgerungen. Im Grunde muss man prüfen ob alles richtig gemeldet wurde von dem Anbieter, Rentenversicherungskonten klären etc. pp. Das ist ein irrer Akt.

Ich habe mich da schon echt reingehängt und könnte ko...en. Ich überlege ernsthaft keine Mandanten mit Riester mehr anzunehmen. Nur Ärger.

Du oder Dein Ex, müssen auf alle Fälle erst mal zahlen und denn mühsamen Weg gehen rauszufinden wo der Fehler liegt und wer ihn berichtigt. An der Tatsache das er Beamter ist liegt es nicht! Beamte sind soweit ich wieß zulagenberechtigt.

Lg
Su
 

finchen2000

Gehört zum Inventar
AW: Steuerrückforderung wg. Riester

Huhu..

ich nehm "dich" morgen mal mit ins Büro, mein Team bearbeitet Riester; d. h. ich versuche auch gerade, da irgendwie durchzusteigen, schrecklich! Eine tolle Sache - an sich! Aber kaum jemand steigt das wirklich durch.
Selbst meine Kollegin, die das schon macht, seit dem es Riester gibt, telefoniert oft mit dem Bürgertelefon in Berlin (DA könntest du übrigens auch mal nachfragen, die müssten dir helfen können) und mit der ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen).

Es werden doch bestimmt die Zulagen zurückgefordert, oder? Die sind ja nicht irgenwie ausgezahlt worden, sondern auf das von euch eingezahlte Geld "draufgepackt" worden. Das heißt, wenn die zurückgefordert werden, werden sie auch von dort wieder zurückgehen.

Ich denke, es muss ein Antrag auf Neufestsetzung der Zulagen gestellt werden, ich gebe dir morgen mehr Infos.

Es wäre praktisch, wenn du mir per PN schreiben könntest, was genau in dem Brief steht - natürlich nur, wenn du magst.
Außerdem müsste ich wissen, wie er /du riestert, d. h. mit welchem Produkt. Sparvertrag bei der Bank oder Bausparriester oder so.
Habt ihr beide einen Vertrag?

LG
Heike
 

Little Rocker

die ein Krönchen trägt
AW: Steuerrückforderung wg. Riester

:winke: ich kann nur aus persölicher Erfahrung die Info geben, dass Beamte zulageberechtigt sind :jaja:
 

snowhite

Tourist
AW: Steuerrückforderung wg. Riester

Ich habe Gott sei Dank noch keine Erfahrung damit machen müssen, aber ich habe es auch schon so gehört, dass die Beamten hier auch zulageberechtigt sind. Ich wünsche dir alles Gute, dass du zu deinem Recht kommst!
 

finchen2000

Gehört zum Inventar
AW: Steuerrückforderung wg. Riester

Zulagen für österreichische Beamte, wo es in Österreich überhaupt keine Riesterrente gibt...??
 
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