Wochenenddienst und Urlaub

Elchen

Aufraffbremse
Ihr Lieben!
Ich brauch mal eure Hilfe.
Eileen macht ja die Ausbildung zur Krankenschwester und hat dort Blockunterricht.
Der Block endet am 22.06. und dann hat sie 1 Woche Urlaub eingetragen, bevor sie wieder auf Station muss.
Hurra hat sie gedacht, dann flieg ich 1 Woche nach Ibiza. Vom 23.-30.06.
Gestern hat sie sich gedacht sie fragt mal auf Station wann sie wieder arbeiten muss. Am 30.06. zum Spätdienst. :umfall:
Wie ist das denn gesetzlich geregelt? Darf das so sein? Dann kann sie ja nie 1 Woche in Urlaub fahren wenn sie 1 Woche Urlaub nimmt.
 

ilselottikulle

Dauerschnullerer
AW: Wochenenddienst und Urlaub

Wie ist denn das an der Schule/an dem Krankenhaus geregelt? Der Urlaub muss doch vorher festgelegt werden, und dann müssen doch die Stationen einen Plan bekommen, wo die Einsatzzeiten draufstehen und die Azubis dementsprechend zum Dienst einteilen.
Ansonsten würde ich einfach mal fragen wegen des einen Tages - vielleicht kann sie dafür nen anderen Tag arbeiten. Bei uns wäre das kein Problem- aber das kommt auch immer auf die Station an.
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Wochenenddienst und Urlaub

Sie hat den Urlaub in der Schule eingereicht und die haben vergessen es an die Station weiterzugeben. :umfall:
Gestern hat sie nochmal angerufen um zu sagen dass sie aber den Samstag nicht kommen kann. Das war dann okay, aber ungern.
Ich dachte nur es gibt da vielleicht ne gestzliche Regelung dass das WE nach dem Urlaub auch frei sein muss oder so.
 

smartemaus1

Familienmitglied
AW: Wochenenddienst und Urlaub

:winke:

Das ist sehr unterschiedlich, es gibt Tarifverträge, da ist das geregelt. Normalerweise sollte das Wochenende nach dem Urlaub auch frei sein, kommt aber drauf an, ob 5 oder 5,5 Tage-Woche, ect. . Je nach Arbeitszeit muß dann der Urlaubsantrag incl Wochenende ausgestellt werden.

Aber normalerweise sollte es ja kein Problem sein, sich mit der Station abzusprechen. Natürlich ist es immer ein Unterschied, ob eine Schülerin tauscht, oder eine exam. Schwester.

Lg Martina
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Katharina & Benedikt 09705
SImon 11/08
 

Su

Das Luder
AW: Wochenenddienst und Urlaub

Ich kenne das so, wenn man Dienste von Montag bis Sonntag hat, stellt man den Urlaubsantrag auch von Montag bis Sonntag und abgerechnet werden die normalen 5 Urlaubstage.

Lg
Su
 

Redviela

Hamsterwoman
Mitarbeiter
Moderatorin
AW: Wochenenddienst und Urlaub

So wie Su es kennt, war es bei mir auch in den Wohngruppen. Der Sonntag musste mit als Urlaubstag angegeben werden, aber es wurden 6 Tage (bei 6-Tage-Woche) Urlaub angerechnet.
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Wochenenddienst und Urlaub

ich glaub Eileen mus mal in ihren Arbeitsvertrag gucken. Sie hat ja so komische schichten, 12 Tage arbeiten am Stück und so, da weiss ich gar nicht auf wieviele Tage sie so im Monat gekommen ist in der letzten Zeit. Wenn sie in der wWoche 40 Stunden arbeiten muss, bzw. im Monat sind es dann 167 oder so, dann muss am Monatsende nur die summer stimmen, oder?! Sie kriegt auch nur Pfennige für die Sonntagsarbeit bezahlt, ist ja in der Ausbildung und da sind die Zuschläge echt mickrig.
 

Lucie

Digitaler Dinosaurier
AW: Wochenenddienst und Urlaub

ich glaub Eileen mus mal in ihren Arbeitsvertrag gucken. Sie hat ja so komische schichten, 12 Tage arbeiten am Stück und so, da weiss ich gar nicht auf wieviele Tage sie so im Monat gekommen ist in der letzten Zeit. Wenn sie in der wWoche 40 Stunden arbeiten muss, bzw. im Monat sind es dann 167 oder so, dann muss am Monatsende nur die summer stimmen, oder?! Sie kriegt auch nur Pfennige für die Sonntagsarbeit bezahlt, ist ja in der Ausbildung und da sind die Zuschläge echt mickrig.

bis zu 12 Tagen am Stück sind erlaubt, danach muß ein Tag frei sein. Dass die Schichtzuschläge so mickrig sind war nie anders :heilisch:, soweit ich weiß sind die für die Azubis auch nicht anders wie für die Examinierten, früher waren das Samstags ab 12 glaub ich 1,25 und Sonn-Feiertags und nachts 2,50 pro Stunde - vollversteuert wohlgemerkt :bruddel: . Und ne - am Monatsende muß die Summe auch nicht stimmen, es gibt eine gewisse Anzahl von Überstunden die ohne Not miteingeplant werden kann und die dann in einem festgelegten Zeitraum wieder freigegeben werden müssen. Solange es "der Dienst erfordert" ist sooooo viel möglich, alles Auslegungssache :heilisch:
Die beschissenen Arbeitszeiten sind ja mit ein Grund dafür dass das Mindestalter in der Krankenpflege so hoch ist und viele Häuser Schüler(innen) ab 18 bevorzugen, weil man sonst unters Jugendschutzgesetz fällt und dann die Arbeitszeiten anders geregelt werden müssen.

nach ner Block-Unterrichtswoche ist es eigentlich "Usus" das Wochenende darauf freizugeben, egal was im Tarif drin steht. Einfach weil man den Schülerinnen auch bissi "Verdauungszeit" für die Lehrinhalte geben möchte, weil so eine Unterrichtswoche auch nicht nur easy ist und weil man den "Kindern ;)" das freie Wochenende dann auch gönnt.

Aber sie sollte sich ihren Tarifvertrag ruhig mal anschauen ;)...
 
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