Der Bauer .....

Helga

Frau G-Punkt
..... hinter unserem Haus treibt mich in den Wahnsinn. JEDEN TAG läßt dieser Dämel seine Traktoren stundenlang mit laufendem Motor (gestern Abend ganze 1,5 Stunden an einem Stück, bis kurz nach 22 Uhr) auf seinem Gelände stehen und verrichtet irgendwelche Arbeiten. Warum macht der Blödmann die Kisten nicht aus ?? Ein Reden mit ihm ist nicht möglich, da er direkt aggressiv wird.

Wisst ihr, ob er das darf ?

Es ist ja nicht nur das das laut ist. Ich denke auch die Emissionen, die da in Luft geblasen werden. Das kann doch nicht erlaubt sein, oder doch ??

:winke:
 

aurea

Goldstück
AW: Der Bauer .....

...der Dieselverbrauch ist sicherlich auch nicht ganz ohne!

Gruß von einer die diese Wochen versucht mal ganz aufs Auto zu verzichten:cool:
 

Nadin

weltbeste Wunscherfüllerin
AW: Der Bauer .....

Rein rechtlich darf er das. Es macht keinen Unterschied ob er damit fährt oder das ding stehen lässt. solange die Ruhezeiten eingehalten werden.


Versuch mal beim Ordnungsamt vorzusprechen. Das hat hier bei uns auch geholfen.
Wir haben eine Spedition in der Nähe bei denen nachts um 4 die LKWs bald 2 stunden mit laufendem Motor gestanden haben. Seid der Beschwerde halten sie sich an die Ruhezeiten. und fangen erst um halb 7 an...:rolleyes:

aber gegen das stehen mit laufendem Motor kannst du an sich nicht viel tun.
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
AW: Der Bauer .....

vielleicht hilft dir das weiter:

§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
Auszug aus STVO - Einzelnorm


lg
Bärbel
 

Viper

Gehört zum Inventar
AW: Der Bauer .....

Ich meine auch du darfst den Motor nicht laufen lassen. Ist das nicht auch beim Eiskratzen verboten?
 

Nadin

weltbeste Wunscherfüllerin
AW: Der Bauer .....

In einer Landwirtschaft gelten aber recht viele Ausnahmen. Welche genau, kann ich aber aus dem Stegreif heraus auch nicht sagen.

Und genau das dürfte das Problem sein. diese Gestze gelten meist nur innerhalb geschlossener Ortschaften. nicht aber auf dem freien Feld des Bauern. Sowas ist wie gesagt am schnellsten und einfachsten übers Ordnungsamt zu klären.
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
AW: Der Bauer .....

ich nehme nicht an, dass Helga auf dem freien Feld wohnt......


lg
Bärbel
 
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