Unterhaltsleistungen für die Eltern

Daniela

Gehört zum Inventar
Hallo,

meine Schwiegermutter ist letzte Woche wegen ihrer Demenz in ein Heim gekommen :(
Sie bekommt eine minmale Rente und bisher hat sie zusätzlich Sozialhilfe erhalten.
Nun geht es darum, wer den Heimplatz bezahlt und deshalb würde ich gerne von euren Erfahrungen profitieren.

-Wer muss für den Unterhalt aufkommen? Mein Mann hat noch einen Bruder und eine Schwester.
-Wird mein Einkommen/Vermögen auch angerechnet?
-Wie hoch sind die Einkommensgrenzen, bzw. der Selbstbehalt?
-Muss Vermögen/Grundbesitz veräußert werden, um die Kosten zu decken?

Zum Hintergrund:
Mein Mann verdient relativ wenig, deshalb gehe ich bereits seit Carolin 2 ist, wieder vollzeit arbeiten.
Ich mache das, damit wir einen einigermaßen normalen Lebensstandard haben und uns auch mal was leisten können.
Es ist uns wichtig, auch was auf der "hohen Kante" zu haben, falls z.B. mal was am Haus kaputt geht.
Könnte es sein, dass wir zum Unterhalt herangezogen werden?

Habt ihr Erfahrungen, oder gibt es hier jemanden, der evtl. beruflich damit zu tun hat.

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

:winke: Daniela
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

1. Die Kinder nach Können und Vermögen.
2. Nein, Ehegatten sind da neuerdings raus.
3. Keine Ahnung.
4. Wenn z. B. vor weniger als 10 Jahren von der entsprechenden Person verschenkt/überschrieben, dann wohl ja.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Salat
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

Daniela,

guck mal hier:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/397/38359/

Den Artikel finde ich eigentlich ganz informativ. Als meine Mutter vor drei Jahren ins Heim ging, mussten wir auch nichts zahlen, das Sozialamt ist am Ende für den offenen Rest der Heimkosten eingesprungen. Bei den Freibeträgen beim Einkommen werden auch Raten für ein Eigenheim entsprechend berücksichtigt, die fürs Vermögen fand ich - zumindest für unsere Verhältnisse - schon fast utopisch hoch ;-)
 

Michi72

Gehört zum Inventar
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

Huhu,

also normalerweise muss dein Mann für seine Mutter "kostenmässig einspringen" wenn das Sozialamt ihn anschreibt.Da dein Mann aber wenig verdient wird er wohl nichts dazu zahlen müssen.

Ob dein gehalt mit angerechnet wird weiss ich grad nicht, kann aber nacher mal die Frau meines Halbonkels fragen, wir sind nämlich auch gerade in der Situation.
Mein Vater muss nicht für seinen Erzeuger bezahlen ( sein Erzeuger ist seit letztem Jahr Dezember in einem Pflegeheim), weil er Lückenlos nachweisen kann, das sein Erzeuger weder Unterhalt damals gezahlt hat, noch sich jemals um meinen Vater gekümmert hat.Na ja, wenn man seinen "Vater" in 59 Jahren gerade zweimal gesehen hat, würde ich auch nicht freiwillig für ihn was bezahlen wollen....
Der Halbbruder meines Vaters muss allerdings bezahlen, weil er in den letzten 5 Jahren Kontakt zu seinem Erzeuger hatte und mein halbonkel hat keine Kinder denen er gegenüber unterhaltspflichtig wäre oder sowas.

Lg,
Michaela
 

Su

Das Luder
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

Daniela,

guck mal hier:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/397/38359/

Den Artikel finde ich eigentlich ganz informativ. Als meine Mutter vor drei Jahren ins Heim ging, mussten wir auch nichts zahlen, das Sozialamt ist am Ende für den offenen Rest der Heimkosten eingesprungen. Bei den Freibeträgen beim Einkommen werden auch Raten für ein Eigenheim entsprechend berücksichtigt, die fürs Vermögen fand ich - zumindest für unsere Verhältnisse - schon fast utopisch hoch ;-)


Boah jetzt hätte ich beinahe meine Kaffee an den Bildschirm geprustet:

Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) 2003“ monatlich mindestens 1250 Euro als Selbstbehalt zu. Darin sind 440 Euro für die Warmmiete enthalten.


Das ist ja echt süß, für 440 Euro bekommt man in München höchstens ein 1-Zimmer Appartement :umfall:
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

Vermutlich kommt nichts auf Euch zu. - da das Sozialamt eigentlich schon bei der Prüfung zur Sozialhilfe einen Blick aufs Umfeld hätte werfen müssen und dies wohl auch getan hat.
 

Daniela

Gehört zum Inventar
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) 2003“ monatlich mindestens 1250 Euro als Selbstbehalt zu. Darin sind 440 Euro für die Warmmiete enthalten.

Na da kann uns ja wirklich nicht viel passieren, soviel verdient mein Mann ja gerade mal :umfall:

@all:
Ich danke euch allen für die Hilfe, jetzt fühle ich mich chon ein wenig besser, wo ich weiss, dass da wohl nichts kommen wird.
Schlimm ist nur, dass es keine vernünftig Anlaufstelle gibt, die einem da weiterhelfen kann.
Die Stadt konnte mir keine Auskunft geben und hat mich an den Kreis verwiesen und der Kreis wollte mir keine Auskunft geben, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt....:bruddel:

Danke, wenns euch interessiert werde ich weiter berichten.

:winke: Daniela
 

Daniela

Gehört zum Inventar
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

:winke:

so, heute kam dann Post vom Kreis :nix:

Was mich etwas stutzig gemacht hat, ist, dass ich auch mein Einkommen und Vermögen angeben muss :ochne:
Hab dann nochmal gegoogelt und in nem Artikel diesen Satz gefunden:
[FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]
"Natürlich kann weder nach dem Sozialhilferecht noch nach dem Zivilrecht Unterhalt für Schwiegereltern, Schwiegersöhne oder -töchter gefordert werden.[/FONT]"

Gut, aber wieso wollen die dann wissen, wie hoch mein Vermögen ist und was ich verdiene :piebts:

Bin dann darauf gestoßen:

"Nunmehr werden auch Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes in die Regelung einbezogen. Mit der Erwähnung des Lebenspartners in Absatz 1 Satz 1 wird sichergestellt, dass der mit einem Unterhaltspflichtigen zusammenlebende einge-tragene Lebenspartner ebenso wie ein Ehegatte oder eine andere einer leistungsbe-rechtigten Person gegenüber unterhaltspflichtige Person dem Träger der Sozialhilfe Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben hat."

Warum, wenn ich doch offensichtlich nicht zahlen muss :hä:

Kann mich einer von euch aufklären?
Aber selbst wenn ich jetzt noch Vermögen auf Carolin übertrage, zählt das wahrscheinlich eh nicht mehr :(

Boh man, ist das kompliziert.
Zum Glück hab ich 4 Wochen Frist :umfall:

Schönes Wochenende
Daniela
 
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