Unterhaltsleistungen für die Eltern

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

ich denk mal, dass es darum geht, ob dein Mann dir gegenüber unterhaltspflichtig ist, was er ja wäre, wenn du nix verdienen würdest. So war´s damals bei meinen Eltern, als meine Oma ins Pflegeheim musste. Aber das ist schon sehr lange her.

lg
Bärbel
 

Dilla

Familienmitglied
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

Ich kenne hier nur die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen, nicht Heimbewohner. Aber die Paragraphen sind die gleichen.
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Kinder (nicht Schwiegerkinder) werden nur zum Unterhalt herangezogen, wenn sie mindestens 100.000Euro Jahreseinkommen haben. Die Rechtsgrundlage finde ich jetzt nicht so schnell.


Tut mir leid, mehr kann ich nicht dazu sagen.

:winke:

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

Daniela

Gehört zum Inventar
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

Dank euch, das klingt logisch.

Dann werde ich mich mal am WE ans Ausfüllen machen und die erforderlichen Dokumente kopieren :umfall:

Schönes Wochenende.

:winke: Daniela
 

Daniela

Gehört zum Inventar
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

So, wir haben nun gstern Bescheid bekommen vom Kreis Mettmann und ich bin aus allen Wolken gefallen:

Wir sollen € 41,00 zahlen und da das Verfahren der Geschwister meines Mannes noch nicht abgeschlossen ist, kann es sein, dass danach nochmal neu quotiert wird :piebts:

Dieses Schreiben ist total unduchsichtig und man muss meines Erachtens studiert haben, um das alles nachvollziehen zu können, aber so wie es aussieht, wurde mein Gehalt voll angesetzt :bruddel:

Es ist ständig von Familieneinkommen die Rede und es wird von einer Basis ausgegangen, die unsere beiden Einkommen zusammengerechnet ergibt :ochne:

Ich bin sowas von sauer und habe wirklich keine Ahnung, was ich nun machen soll.
Irgendwie gibt es niemanden, der mir konkret Auskünfte erteilen kann und alles was ich im Netz finden kann ist so verschwommen und unklar.

Der Betrag ist sicher nicht hoch, aber schliesslich gehe ich deshalb vollzeit arbeiten, weil ich möchte, dass wir uns etwas leisten können und nicht um eine Frau zu unterstützen, die sich nie um ihre Kinder gekümmert hat. Es kommt schliesslich nicht von ungfähr, dass ihre 3 Kinder alle mit spätestens 16 Jahren von zu Hause abgehauen sind....

Ich bin so sauer und hilflos ob der Willkür des Staates!
Mittlerwele bereue ich es, dass wir uns um einen Heimplatz für sie bemüht haben, weil sie nicht mehr alleine zurecht gekommen ist, statt sie einfach sich selbst und ihrem Schicksal zu überlassen :(

Verärgert
Daniela
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

Innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Ggfls. ohne Begründung. Die wird dann eingefordert. Aber bis dahin habt Ihr den Rechtsstand gewahrt. 41 € müssten sich eigentlich wegdrücken lassen. Irgendwelche Schulden und/oder besondere Aufwendungen usw. lassen sich mit Sicherheit finden.
 

Daniela

Gehört zum Inventar
AW: Unterhaltsleistungen für die Eltern

Danke Ralf, das ist ne gute Idee. Es gibt zumindest mehr Zeit zum Informationen einholen.

Und Dir, FELEO, danke für den Link, wenn er auch nicht sehr vielverspechend klingt :(

LG
Daniela
 
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