@Steuerexperten vor

Taliana

Miss Rehauge
Hallo Ihr Lieben

Ich hab jetzt mal eine Frage. Ich habe 2006 nichts verdient, ausser 5 Monate 400 € Job und Ehegatten+Kindesunterhalt. Nun soll ich für dieses "Einkommen" Einkommenssteuer bezahlen. Ist das rechtens ? Ist das nicht alles steuerfrei, vor allem Unterhalt ?

Danke für eure Antworten.

Lieben Gruß

Sandra
 

Su

Das Luder
AW: @Steuerexperten vor

Hast Du die Anlage U unterschrieben?

Wenn ja, hast Du unterschrieben das Dein Exmann den Unterhalt als Ausgaben ansetzten darf und Du im Gegenzug den Unterhalt als Einnahmen versteuerst, das macht man oft wenn der Steuersatz vom Exmann wesentlich höher ist als der eigene, normalerweise muß der Exmann Dir die Steuer aber dann erstatten.

Unterhalt Kind und 400,00 Euro Job musst Du nicht versteuern.

Wenn Du aber sonst nichts hast ist fraglich ob mit dem Ehegattenunterhalt überhaupt Steuer rauskommt, es gibt ja auch einen Freibetrag.

Wer sagt den das Du Einkommensteuer zahlen musst.

LG
Su
 

Volleybap

Herzkönig
AW: @Steuerexperten vor

Zusatzfrage: Wirst Du noch mit wem anders zusammen veranlagt? Sollen da die Gesamteinkünfte zusammengetragen werden?
 

Taliana

Miss Rehauge
AW: @Steuerexperten vor

@Su

Danke

Ja mein Exmann setzt es von der Steuer ab. Und sagen tut das die Steuererklärung, abgesetzt werden da nur irgendwelche Werbungskosten und mein Einkommen vom 400 € Job wird angerechnet, ebenso wie der komplette Unterhalt.

Immer noch Fragezeichen übern Kopf hab und befürchte, das mir Ex die Steuern ganz sicher nicht zahlt.

Liebe Grüße

Sandra
 

Taliana

Miss Rehauge
AW: @Steuerexperten vor

Mich korrigier:

Nur Ehegattenunterhalt, aber dafür immer noch 400 € Job mit eingerechnet. H4 und ALGI werden nicht mit einbezogen.

Gruß

Sandra
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: @Steuerexperten vor

Verstehe ich das jetzt richtig?

Wenn der Ex den Ehegattenunterhalt absetzt, bzw. hat eintragen lassen auf der Steuerkarte, und man selber einen 400 Euro-Job hat, dann muss man am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen und Steuern nachzahlen?

Denn bei mir habe ich haargenau die gleiche Situation. Meine Anwältin hat mir dazu geraten, sie meinte, solange ich keinen Steuerpflichtigen Job habe, bräuchte ich keine Steuern zu zahlen. (Wegen einer Einkommensgrenze?)

LG
Claudia
 
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